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FrankLloyd
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 11.04.2012
IP: Logged
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Ausführungsplanung
Habe eine Frage und bitte um eine Einschätzung.
Der Architekt betreut die Sanierung einer mittelalterlichen Stadtmauer. Er berechnet die Ausführungsplanung mit 25 v.H., hat jedoch keine Pläne angefertigt, sondern ausschließlich mündliche Anweisungen an der Baustelle gegeben. Gibt es eine mündliche Ausführungsplanung und, wenn ja, kann man diese mit 25 v.H. bewerten?
Vielen Dankf für eine Rückmeldung
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11.04.2012 at 08:37 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Ausführungsplanung
Es gibt als Besondere Leistung nach Anlage 2.6.5 zur HOAI folgende Leistungen, die an Stelle einer Ausführungsplanung im konventionellen Sinne treten können:
– Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
oder
– Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
und damit verbunden
– Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung
Für die ersten beiden Möglichkeiten kommt regelmäßig in Lph. 6 anstelle eines Einheitspreis-LVs eine sog. Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm in Betracht, ist aber nicht zwingend.
Fazit: eine mündliche Ausführungsplanung gibt es wohl nicht, aber eine schriftliche in Textform anstelle einer in Form von Zeichnungen.
Darüber sollte allerdings zwischen Planer und Auftraggaber eine Verständigung herbeigeführt werden, denn die zu erbringende Leistung wird ja üblicherweise vertraglich vereinbart - ob das nun schriftlich oder mündlich vereinbart ist, sei dahin gestellt, aber zugestimmt haben sollte der AG schon. Denn wenn das Honorar für Lph. 5 verdient sein möchte, sollte der Planer schon beweisen können, dass er die vereinbarte Leistung erbracht hat.
Welche Leistungen bei einer Stadtmauersanierung sinnvoll und zweckmäßig sind, steht dagegen auf einem ganz anderen Blatt. Da müsste sich auch der AG fragen lassen, was er denn da mit der Lph. 5 zu beauftragen und zu erhalten beabsichtigte.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.04.2012 at 14:05 Uhr |
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FrankLloyd
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 11.04.2012
IP: Logged
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Re: Ausführungsplanung
Herzlichen Dank für diese Hinweise! Sie haben mir sehr geholfen.
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11.04.2012 at 14:55 Uhr |
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