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BIng
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 24.04.2012
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten falsch!
Ich habe mal eine Frage bzgl. anrechenbaren Kosten.
Die HOAI (Stand 2009) ist Vertragsbestandteil des GU mit einem NU (Planer der TGA).
Nun liegt folgendes Problem vor: Die anrechenbaren Kosten, die dem Planer mitgeteilt wurden, sind falsch. Wie kann man (rechtlich) dagegen vorgehen, dass der GU nachträglich die anrechenbaren Kosten "ändern" kann bzw. eine Minderung der Planerkosten erwirken kann?
Danke!
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24.04.2012 at 15:05 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten falsch!
Guten Tag,
wer hat die Kostenberechnung aufgestellt und ab welcher Leistungsphase ist der TGA-Planer beauftragt worden und hat die Kostenberechnung bei der Beauftragung bereits vorgelegen?
____________________________
Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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24.04.2012 at 16:56 Uhr |
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BIng
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 24.04.2012
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Re: Anrechenbare Kosten falsch!
Die Kostenberechnung wurde vom GU erstellt, der TGA-Planer wurde ab LPH 5 beauftragt und die Kostenberechnung lag bei Beauftragung bereits vor.
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25.04.2012 at 16:20 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten falsch!
Welche Vorbehalte hat der TGA-Planer denn bzgl. der Kostenberechnung bei Übernahme des Auftrages gemacht? Gab es überhaupt eine Kostenberechnung nach DIN 276-1, die diesen Namen verdient? Was steht im Vertrag zu den Kosten?
Wie hat er von der Falschheit erfahren ? Selbst nachgerechnet oder durch Ausschreibungsergebnisse überrascht worden?
Worin sieht er die Quelle der zu niedrigen Kosten - zu niedrige EInheitspreis, zu geringe Massen, Leistungen vergessen?
Was sagen denn die Beteiligten dazu, so dass jetzt bereits "rechtlich" dagegen vorgegangen werden soll?
Wie stellt sich denn der Auftraggeber gegenüber dem Hauptauftragnehmer dar, der ihm zu geringe Kosten genannt hat? Gibt es da eine Bereitschaft zur Anpassung?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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25.04.2012 at 19:00 Uhr |
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BIng
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 24.04.2012
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten falsch!
Der Planer hatte zunächste Vorbehalte bzgl. der Kostenrechnung. Erst im Vergabeverfahren wurde deutlich, dass die Kosten zu niedrig angesetzt sind. Grund hierfür ist die Preissteigerung von Material und offensichtliche Fehler bei der Kalkulation.
Es gab keine Kostenberechnung nach DIN 276-1, der Vertrag wurde nach der HOAI aufgestellt.
Der Planer ist eher nicht bereit, sondern verlangt nun seine Mehrkosten. Wir hoffen natürlich, dass er diese noch senkt.
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27.04.2012 at 12:34 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten falsch!
"Der Planer hatte zunächste Vorbehalte bzgl. der Kostenrechnung." Danach hatte ich ja gefragt. Was denn für welche und zu welchen Konsequenzen führte das im Vertrag?
"Grund hierfür ist die Preissteigerung von Material und offensichtliche Fehler bei der Kalkulation. " Materialpreissteigerungen, die bei Erstellung der Kostenberechnung noch nicht bekannt waren, führen aufgrund der Regelung in der HOAI 2009, dass Basis des Honorars für alle Leistungsphasen die Kostenberechnung ist, zu keinen Honoraränderungen - das ist gewollte Politik des Verordnungsgebers.
Wer hier allerdings Kalkulationsfehler gemacht hat, wissen wir noch nicht.
Derjenige, der die Kostenermittlung aufgestellt hat, die nun Honorarbasis ist? Oder das anbietende ausführende Unternehmen? Der letzte Fall wäre wie oben nicht honorarrelevant eben die gewollte Abkoppelung des Honorars von tatsächlichen Baukosten. Ist aber die dem Honorar zugrunde liegende Kostenermittlung von falschen Annahmen ausgegangen, ist dies der Bereich, der bei einem Einstieg in späetere Leistungsphasen vorher gepüft gehört oder bzgl. dessen am besten ein Vorbehalt gemacht wird im Vertrag. Siehe erster Absatz oben.
"Es gab keine Kostenberechnung nach DIN 276-1, der Vertrag wurde nach der HOAI aufgestellt. " Verstehen Sie den Widerspruch? Die HOAI sagt, das Basis der Honorarberechnung die Kostenberechnung ist, bis dahin die Kostenschätzung. Wenn keine Kostenberechnung vorlag, sondern nur eine Kostenschätzung, und der Planer keine vertraglichen Vorbehalte diesbezüglich gemacht hat, ist das schon eine fast sträfliche Vernachlässigung seiner Pflichten gegenüber seinem Büro, also sich selbst... Auf Basis welcher Kostenermittlung gedachte er denn bei Vertragsabschluss, einmal seine Leistungen abzurechnen?
"Der Planer ist eher nicht bereit" Wozu denn?
"Wir hoffen natürlich, dass er diese (Mehrkosten) noch senkt. " Welche Rolle spielen Sie denn - AG oder GP? Welche Mehrkosten hat denn der Planer wofür gegenüber wem und mit welcher Begründung geltend gemacht?
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Bitte machen Sie es doch Menschen, die Ihnen wohl gesonnen sind, nicht mit verwirrenden Antworten schwerer als es sein müsste. Kontext und Zusatzinformation sind es, die hier fehlen, ganze Sätze und Antworten auf die gestellten Fragen. Soviel Respekt vor den ehrenamtlichen Beantwortern Ihrer Fragen und den übrigen Lesern sollte schon sein.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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27.04.2012 at 21:16 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Re: Anrechenbare Kosten falsch!
quote: fdoell wrote:
Bitte machen Sie es doch Menschen, die Ihnen wohl gesonnen sind, nicht mit verwirrenden Antworten schwerer als es sein müsste. Kontext und Zusatzinformation sind es, die hier fehlen, ganze Sätze und Antworten auf die gestellten Fragen. Soviel Respekt vor den ehrenamtlichen Beantwortern Ihrer Fragen und den übrigen Lesern sollte schon sein.
Dem kann man nur zustimmen!
Viele Grüße
bento
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27.04.2012 at 21:31 Uhr |
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