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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abschlagszahlung nach Beendigung Leistungsphase 1-2 rechtens
Beitrag von Nachricht
Klaus59
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.05.2012
IP: Logged
icon Abschlagszahlung nach Beendigung Leistungsphase 1-2 rechtens

Hallo, ich habe folgendes Problem mit meinem ehemaligen Architekten welches sich wie folgt darstellt:
Ich habe einen befreundeten Architekten angesprochen ob er unverbindlich mein zukünftiges Haus mal in Augenschein könnte und ein Tipp geben könnte ob man es zum Abriß freigeben soll oder ob es erhaltenswert ist.
Gesagt getan es kam zu einer Besichtigung wobei auch Fotos gemacht wurden sind.
Nach ca einer Woche bekam ich eine Mail mit einem Vorentwurf wie die Fassade aussehen könnte.
Ich bestätigte das es mir gefällt was er gemacht hat. Nun kam in unregelmäßigen Abständen vom Ihm immer mal eine Mail wo er bestimmte Sachen zum Haus erfragte welche ich auch beantwortet habe.
Kurze Rede langer Sinne nach ca 6 Monaten wurde ich in sein Büro eingeladen und es lag plötzlich eine komplette ausgearbeitete Mappe die die Leistungsphase 1 -2 beinhaltete.(zu diesem Zeitpunkt wusste ich nichtmal was überhaupt Leistungsphasen nach HOAI sind) plus eine saftige Rechnung.
Nun wurde mir durch den Architekten das wir ja einen stilschweigenden Vertrag eingegangen sind und ich bezahlen muss.
Ich habe bezahlt! Aus Angst vor Klage.
Nun bekomme ich jedoch noch eine zweite Rechnung da der Architekt meine die erste Rechnung sei ein Abschlagsrechnung gewesen und die jetzige Rechnung sei ein Schlussrechnung.
Ist das rechtens nach Abschluß und mit Übergabe der kompletten Unterlagen samt Rechnung für Leistungsphase 1-2 zu diesem Zeitpunkt eine Abschlagsrechnung zu stellen?

ich danke jetzt schon für eine Antwort

Klaus




06.05.2012 at 18:24 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Abschlagszahlung nach Beendigung Leistungsphase 1-2 rechtens

Abschlagsrechnungen werden i.d.R. gestellt, wenn die beauftragte Leistung noch nicht fertig erbracht ist. Wenn Ihr Planer also jetzt behauptet, die Re für Lph. 1+2 sei nur eine Abschlagsrechnung gewesen - was hat er denn jetzt in Re gestellt?

Zum Nachvollziehen am besten die Herleitung des Rechnungsbetrages in beiden rechnungen komplett hier wiedergeben, dann kann man Näheres dazu sagen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

06.05.2012 at 19:00 Uhr
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