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hansi1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 07.05.2012
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten bei BHKW o. Trafostation
Guten Tag,
anlässlich eines aktuellen Projekts stellt sich mir nun folgende Frage und ich bitte Euch mir weiterzuhelfen:
Sind die Kosten der Planung von technischen Anlagen, deren geringer Planungsaufwand nicht im Verhältnis zu deren Errichtungskosten stehen, voll anrechenbar?
Folgende Beispiele:
1. Integration eines BHKW: Der Planungsaufwand steht im Vergleich zu konventionellen Wärmeerzeugern nicht im selben Verhältnis wie die Anschaffungskosten beider Geräte. Es handelt sich hierbei um selbstständig geregelte BHKWs in der Leistungskategorie <20kW elektrisch.
2. Kundeneigene Kompakttrafostation: Kosten für eine fertig vormontierte TS, die letztlich als fertige technische Anlage geliefert und angeschlossen wird, ist ebenfalls unverhältnismäßig im Planungsaufwand und dem daraus resultierenden Honorar.
Vielen Dank für Eure Antworten!
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07.05.2012 at 17:09 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten bei BHKW o. Trafostation
Hallo hansi,
soweit mir bekannt ist, gibt es in der HOAI keine Einschränkung. An welche Faktoren oder Summen soll die auch gekoppelt sein? 10.000/100.000.1.000.000? Meine Erfahrung ist, dass es über viele Projekte hinweg immer mal Bauteile gibt, die teuer sind und wenig Aufwand bedeuten und auch manchmal planungsaufwändige Systeme, die nicht viel kosten und somit nicht viel bringen. Es gibt eben immer mal besserer und schlechtere Projekte. Nur die Regeln für die Anrechnung sind immer gleich. Wir hatten auch schon Bauherren, die wollten, dass wir alle Rohre planen, sollten aber für die teuren Waschbecken und Duschen nichts bekommen, da sie eh der Architekt und er aussuchen und nicht wir dahingehend nicht beraten müssen - oder nur die Kabel und Verteilungen planen. Die teuren Leuchten kauft der Bauherr selbst, trotz Beleuchtungsberechnung unsererseits. Wenn man vor Vertragsabschluss darüber spricht, kann man sich darauf einlassen. Dann wissen beide vorher, worum es geht. Aber nachher?
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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07.05.2012 at 22:44 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten bei BHKW o. Trafostation
Eine kleine Ergänzung: die Kosten DER PLANUNG von technischen Anlagen sind i.d.R.nicht anrechenbar, weil sie als Baunebenkosten nicht zu den Kosten der Technischen Ausrüstung selbst zählen. Anrechenbar snd nur Kosten der technischen Anlagen selbst.
Noch ein Hinweis: die HOAI gilt bei tecnischen Anlagen nur insofern, als jene die technische Ausrüstung von Objekten im Sinne der HOAI (d.h. Gebäuden, Ingenieurbauwerken, Verkehrs- oder Freianlagen) darstellen. Werden elektrische Anlagen geplant, die nicht unter diesen Begriff fallen, die also als eigenständige Aufgabe unabhängig von HOAI-"Objekten" anfallen, kann das Honorar dafür frei vereinbart werden.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.05.2012 at 22:58 Uhr |
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