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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : anrechenbare Baukosten kann das sein?
Beitrag von Nachricht
rollkragen
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 22.05.2012
IP: Logged
icon anrechenbare Baukosten kann das sein?

Hallo zusammen,

ich baue an meinem Haus gerade an. Es handelt sich hierbei um ein reine Vergrößerung des Wohnhauses. Dazu habe ich einen Archtekten beauftragt. Wir haben keinen Vertrag. Über die anrechenbarten Baukosten haben wir nie gesprochen. Bei Nachfrage hieß es immer, das seine Kosten nicht hoch wären.

Ingesamt werden 320m³ Raum umbaut. Dabei wird eine Dachschräge durch ein Flachdach ersetzt und an unserem Bestand vom Keller aus bis in den ersten Stock erweitert.
Der Architekt hatte uns eine Schätzung der Kosten inkl. MWST vorgelegt:

60000 Rohbau
15000 Zimmermann und Dachdecker
9700 Fensterbau und Hauseingangstür genannt

Für sein Honorar in der Objektplanung rechnet er aber mit einem Baukostenwert von 150.000 Euro
Für die Tragwerksplanung 100.000 Euro.

Die Rohbaukosten die ich aktuell habe sind netto 49000,- Die andere geschätzen Werte kommen auch im großen und ganzen auf den Betrag die in der Schätzung veranschlagt wurden.

Der Anbau ist architektonisch nichts extravagantes. Also weder Riesenräume mit spannender Deckenstatik oder ähnliches.

Technische Anlagen: In dem Anbau werden nur ein wenig Elektrokabel verlegt. Ebenso eine Abflussleitung für eine Gästetoilette und Küche. Im Bereich der Aufstockung sind bereits alle Rohre und Leitungen für ein Bad vorhanden.

1. Woher kommt der Unterschied? Egal wie ich rechne komme auf ca. 100.000 Euro Kostenwert. gem. §32 HOAI. Von mir aus auch 110.000 Euro aber nicht mehr.

2. Tragwergsplanung: Hierzu habe ich nie was in Auftrag gegeben. Ist das mitterweile Pflicht?

3. Nach meinung meine Architekten hat er alles richtig angesetzt. mir kommt die Rechnung aber ca. 40.000 - 50.000 Euro zu hoch. Wie sieht es aus, wenn der Architekt nicht einlenkt?

4. Voranerkenne ich, das eine Schlussrechnung auch eine Schlussrechnung ist?
z.b. habe ich für die Tragwerkplanung angeblich eine Schlussrechnung aber Punkt 5. (Ausführungsplanung) ist nur mit 18% von 25% berechnet, Punkt
6.(Vorbereitung der Vergabe) ist nur mit 4% von 10% berechnet





[Edited by rollkragen on 22.05.2012 at 13:35 Uhr]

[Edited by rollkragen on 22.05.2012 at 13:48 Uhr]

22.05.2012 at 13:32 Uhr
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rollkragen
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 22.05.2012
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Baukosten kann das sein?

Hallo zusammen,

ich jemand da der mir irgendwie helfen kann? Ich sitzte hier auf glühenden Kohlen. Sollte Infos fehlen reiche ich gerne diese nach

[Edited by rollkragen on 23.05.2012 at 11:48 Uhr]

23.05.2012 at 11:48 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Baukosten kann das sein?

Guten Tag,

Sie haben sicherlich einen Vertrag, wenn auch einen mündlichen. Daraus folgt, dass der Planer nur mit den Mindestsätzen in der jeweiligen Honorarzone abrechnen darf (§ 7 Abs. 1) und die Nebenkosten auf Nachweis (§ 14 Abs. 3).

Haben Sie denn eine Kostenberechnung oder zumindest eine Kostenschätzung erhalten? Die og. Zahlen dürften die vorläufige Kostenannahme darstellen, die für die endgültige Honorarberechnung nicht relevant sind (vgl. § 6 Abs. 1 HOAI).

Die Anrechenbarkeit der Kosten in der Rechnung muss der belegen, der damit argumentiert, also Ihr Planer.

Haben Sie denn eine Tragwerksplanung erhalten? Wenn ja, dürften Sie mit der Entgegennahme auch die rechtlichen Voraussetzungen zur Honorierung erbracht haben. Die anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung richten sich nach § 48 Abs. 1, wenn Sie nicht § 48 Abs. 2 bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart haben.

Die jeweiligen Honorarzonen muss der Planer ebenfalls herleiten und begründen.

Wenn Sie die Rechnung - so wie sie vorliegt - nicht bezahlen wollen, müssen Sie innerhalb von spätestens 2 Monaten nach Erhalt widersprechen. Sie können sie - falls zutreffend - ganz zurücksenden mit dem Hinweis auf fehlende Prüffähigkeit, da Sie die Herleitung der Ausgangsparameter nicht nachvollziehen können (welche auch immer bei Ihnen nicht nachvollziehbar sein mögen - anrechenbare Kosten, Honorarzonen usw.)

Falls noch Fragen sind, am einfachsten den genauen Rechnungsinhalt oder Passagen aus Begleitschriftsätzen zitieren, dann kann man am ehesten etwas Treffendes dazu sagen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.05.2012 at 12:34 Uhr
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rollkragen
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 22.05.2012
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Baukosten kann das sein?

Hallo Herr Doell,

mein Umbauwunsch bestand schon länger.

Im Jahre 2008 habe ich folgende Aufstellung erhalten:
Gewerk Rohbau 56.000 lt. Angebot inkl. Mwst
Gewerk Zimmermann/ Dachdecker 15.000,- Schätzung
Gewerk Fensterbau/Hauseingangtür 9.700,- Schätzung.

Weitere Berechnungen habe ich nie erhalten.

Im Jahr 2008 wurden 49% der Leistungen abgerechnet. Nach HOAI 2002 mit einem Baukostenwert von 130.000 Euro.

Bei meiner Nachfrage zum Baukostenwert im Jahr 2008 hieß es nur das wäre so. Da ich zu diesem Zeitpunkt familiär einen herben Rückschlag erhalten habe, schwieg ich und zahlte.

Im Jahr 2011 habe ich das Projekt wieder aufgenommen und bin an den Architekten herangetreten, mit der Bitte die Pläne neu zur Genehmigung einzureichen. Ich frage ob die bereits geleisteten Tätigkeiten mit dem Honorar verrechnet werden könnten. Er sagte ja, das wäre kein Problem, nur die Genehmigungsplanung berechnet er noch mal, da es das neu zur Genehmigung einreichen müsse.

Das habe ich auch verstanden.
Im Juni 2011 bekam ich eine Rechnung über eine Abschlagszahlung über 1.500 Euro ohne den Baukostenwert mit folgenden Nennungen:

Grundlage HOAI Stand 2009, Teil 3 und 4 Objektplanung, Abschnitt 1 und Fachplanung Abschnitt 1

Arbeitsschritte: Baugenehmigung, Ausschreibungen

Wir erarbeiten für sie im Moment: Standsicherheitsnachweis, Wärmeschutzberechnung, Schallschutzberechnung, Ausführungsplanung und Ausschreibungen.

Der Bau ging Ende Januar 2012 mit dem Erdaushub los.
Die Kosten für den Rohbau sind netto 49.000 Euro


Ich habe nun 2 Rechnungen erhalten eine für die Objektplanung mit folgendem Inhalt:

…für die erbrachten Leistungen in den Monaten März bis April auf das Bauvorhaben….


Grundlage HOAI, Stand 2009 Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1

§32 ermittelter Baukostenwert: 150.000 Euro
§33 Leistungsbilder:

2% Entwurfsplanung bereits verrechnet 0%
6% Genehmigungsplanung bereits verrechnet 0%
12% Ausfügungsplanung bereits verrechnet 0%
1% Mitwirkung bei der Vergabe bereits verrechnet 0%
6% Objektüberwachung bereits verrechnet 0%

Honorartafel zu §34 Abs 1. Mindestzone III

18.236 * 27/ 100 = 4.923,72

+ §35 Bauen am Bestand 20% Mindestzuschlag 984,74

Total 5.908,46
19% MWST 1.122,60

Brutto 7.031,07

Abzüglich 1.500,--

Betrag 5.531,07

Die zweite Rechnung lautet wie folgt:


Grundlage HOAI Stand 2009, Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1

§48 Baukostenwert 100.000,--

§49 Leistungsbild Tragwerksplanung

3 % Grundlagenermittlung bereits verrechnet 0%
10% Vorplanung bereits verrechnet 0%
12% Entwurfsplanung bereits verrechnet 0%
30% Genehmigungsplanung bereits verrechnet 0%
15% Ausführungsplanung bereits verrechnet 0%
3% Vorbereitung der Vergabe bereits verrechnet 0%

Honorartafel § 50 Abs. 1 Mindestzone III

10737,00 * 73/100 = 7.838,01

Aufstellung Wämreschutzberechnung Energieausweis Vorgabe EnEv 480,--
Schallschutznachweis Flughafen 280,--

Total 8598,01 + 19% MWST 10.231,63

Dummerweise habe ich die Objektplanung bereits bezahlt. Ich hoffe ich kann dem noch widersprechen.

Wie sieht eine Tragwerksplanung aus? Ich habe nur statische Berechnung erhalten.

Darüber hinaus liegen mir alle Plane unvollständig vor. Selbst die Baugenehmigung hat er mal mit genommen und seither habe ich die nicht mehr gesehen.


[Edited by rollkragen on 23.05.2012 at 13:39 Uhr]

23.05.2012 at 13:18 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Baukosten kann das sein?

Mit Baukostenwert meint der Planer womöglich die anrechenbaren Kosten, die aber nicht zu den von Ihnen erhaltenen Kostenangaben passen.

Sie haben im letzten Posting weitere Leistungen wie Wärme- und Schallschutzberechnungen erwähnt. Wenn diese erforderlich waren und erbracht wurden, wird dafür ein separates Honorar gezahlt.

So wie ich Ihre Bauaufgabe verstanden habe, betraf der Umbau das bestehende Haus und daneben wurde ein Anbau hochgezogen. Dann ist der Umbauzschlag evtl. nicht für das gesamte Objekt heranzuziehen.

Das Hauptthema ist wohl die Höhe der anrechenbaren Kosten. Da steht wohl noch eine Klärung aus. Lassen Sie sich vom Planer die HOAI-gerechte (!) Herleitung dieser Zahlen schrifltich vorlegen. Zu sagen, dass "das so üblich sei", reicht nicht aus - die HOAI ist verbndliche Preisvorschrift!

Wenn Sie nicht weiterkommen, müssten Sie jemand beauftragen, der sich mit der HOAI auskennt und sich um die richtige Honorarberechnung kümmert.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.05.2012 at 18:20 Uhr
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