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hansi1234
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 07.05.2012
IP: Logged
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Getrennte Abrechnung zweier Gewerke?
Guten Abend,
gerade tat sich mir eine Frage auf, bei deren Beantwortung ich eure Hilfe benötige.
Bietet man bei einer Umbaumaßnahme für ein Projekt der öffentlichen Hand mehrere Gewerke an, z.B. Heizung und Sanitär, muss für jedes Gewerk ein separater Vertrag abgeschlossen werden oder können die beiden Gewerke in einem Vertrag zusammengefasst werden? Sollten sie zusammengefasst werden, so müssten die anrechenbaren Kosten addiert werden, was durch die Staffelung ein geringeres Honorar ausmacht.
Wie muss man vorgehen?
Vielen Dank für eure Mithilfe!
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22.05.2012 at 16:40 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Getrennte Abrechnung zweier Gewerke?
Hallo Hansi123,
die Antwort ist gerade mit der neuen HOAI sehr einfach.
Hier werden die Anrechenbaren Kosten auf Basis der Kostenberechnung ermittelt, also zu einem Zeitpunkt (Ende LP3), wo es noch gar keine Gewerke gibt.
Heizung und Sanitär werden hier in unterschiedlichen Kostengruppen aufgeschlüsselt und sind somit leicht als a.K. der beiden Anlagengruppen:
1. Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2. Wärmeversorgungsanlagen,
des § 51 Abs.2 HOAI herauszufiltern.
Ob sie dann später zusammen vergeben und ausgeschrieben werden, ist völlig wurscht.
Da in der alten HOAI jedoch auch die vergebenen und abgerechneten Leistungen für die a.K. benötigt wurden, hat man eigentlich immer schon die Gewerke Heizung und Sanitär separat beschrieben, entweder innerhalb eines LVs in unterschiedlichen Titeln oder bei größeren Bauaufträgen als eigene Ausschreibung. Dieses Verfahren ist bis heute erhalten geblieben und erleichtert natürlich auch die Kostenverfolgung.
Viele Grüße
bento
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22.05.2012 at 20:51 Uhr |
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