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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Technisches Gebäude, Architektenhonorar
Beitrag von Nachricht
fassbender
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 25.07.2003
IP: Logged
icon Technisches Gebäude, Architektenhonorar

Hallo zusammen,habe ein Problem bei der Berechnung des Architektenhonorars.
Die Gebäudekosten belaufen sich auf ca. 300.000 €, die der Technik auf ca. 2.800.000 €. Federführend sind hier mehrere Fachplaner die auch den größten Teil der Koordination übernehmen. Der Architekt liefert "grob gesagt" die Hülle und erhält die Spezifikationen und Anforderungen von den technischen Fachplanern.
Kann in einem solchen Extremfall das Architektenhonorar nach §10 (anrechenbare Kosten) ermittelt werden.
Was wäre hier ein HOAI-konformes Honorar?
Ratschläge erbeten.
Danke.

25.07.2003 at 08:50 Uhr
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Miky
Level: Sr. Member
Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
icon Re: Technisches Gebäude, Architektenhonorar

Tagchen,

die anrechenbaren Kosten müssen immer nach §10 HOAI berechnet werden, solange die anrechenabren Kosten innerhalb der Tafelwerte liegen. Damit werden die anrechenbaren Kosten des Archi hier um ein Vielfaches so Hoch, wie die reinen Gebäudekosten - das ist aber korrekt so.

Andererseits scheint der Archi nicht das komplette Leistungsbild zu erbringen. Die Koordination aller Fachplaner ist nach den Leistungsbild des § 15 Aufgabe des Archi. Wenn er diese Koordinierung gar nicht erbringen soll, so können die Vomhundertsätze aus § 15 angemessen reduziert werden. Erbringt der Archi Leistungen der Kostenkontrolle oder machen die Fachplaner das?

Wenn man durch alle Leistungsphasen geht und dabei schaut, welche Teilleistungen der Archi nicht im Auftrag hat und auch ncht erbringt, kann man die Vomhundertsätze möglicherweise erheblich reduzieren.

Anhaltspunkte für die Bewertung der Teilleistungen sind in den aktuellen Fassungen der einschlägigen Kommentare enthalten.

So long


quote:
fassbender wrote:
Hallo zusammen,habe ein Problem bei der Berechnung des Architektenhonorars.
Die Gebäudekosten belaufen sich auf ca. 300.000 €, die der Technik auf ca. 2.800.000 €. Federführend sind hier mehrere Fachplaner die auch den größten Teil der Koordination übernehmen. Der Architekt liefert "grob gesagt" die Hülle und erhält die Spezifikationen und Anforderungen von den technischen Fachplanern.
Kann in einem solchen Extremfall das Architektenhonorar nach §10 (anrechenbare Kosten) ermittelt werden.
Was wäre hier ein HOAI-konformes Honorar?
Ratschläge erbeten.
Danke.


____________________________
Miky
26.07.2003 at 08:36 Uhr
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