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Knoche
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 24.06.2010
IP: Logged
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Nachtzuschlag
Sehr geehrte Mitglieder,
1.)
Ein Ingenieur soll bei seiner Bestandsaufnahme nachts tätig werden.
In seinem Angebot macht er einen Nachtzuschlag auf seinen Stundensatz geltend.
2.)
Ein Ingenieur soll bei der OÜ überwiegend nachts tätig sein.
In seinem Angebot macht er auf die LPH 8 einen Nachtzuschlag geltend.
Frage:
Wie ist Ihre Einschätzung zu diesem Thema? Ist Arbeiten in der Nacht eine besondere Leistung?
Spielt Nachtarbeit überhaupt eine Rolle?
Über Ihre Anmerkungen freue ich mich.
Beste Grüße
Knoche
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23.05.2012 at 10:21 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Nachtzuschlag
Zu Frage 1)
Bestandaufnahmen sind als Beratungs- bzw. Besondere Leistungen frei kalkulierbar.
Zu Frage 2)
siehe http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=606&page=0#1878
Handelt es sich um ein Ingenieurbauwerk oder eine Verkehrsanlage, ist die Honorierung für die Örtliche Bauüberwachung nach HOAI 2009 ebenfalls frei vereinbar.
Ansonsten gilt auch § 7 Ab.s 4, wonach das Honorar für außergewöhnliche Leistungen auch die Höchstsätze überschreiten darf. Überwiegende Nachtarbeit würde ich darunter zählen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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23.05.2012 at 12:16 Uhr |
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Knoche
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 24.06.2010
IP: Logged
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Re: Nachtzuschlag
Besten Dank !
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24.05.2012 at 10:27 Uhr |
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