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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Leistungsphase 5
Beitrag von Nachricht
hpc9
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 25.05.2012
IP: Logged
icon Leistungsphase 5

Guten Tag zusammen.
Wir haben einen Vertrag mit einem Architekten der die Leistungsphasen 1-5
beinhaltet..Obwohl im Vertrag steht ,dass derArchitekt auch die LHP5 ausführt,will er diese nun an einen dritten vergeben.der uns unbekannt ist.
müssen wir dem zustimmen?
mit Dank im Voraus
hpc9

[Edited by hpc9 on 25.05.2012 at 09:45 Uhr]

25.05.2012 at 09:43 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Leistungsphase 5

Ist kein HOAI-Thema, sondern Vertragsrecht.

Was sagt denn Ihr Vertrag zur Leistungserbringung und zu Subunternehmern? Und: was führt den Planer dazu, einen Sub einschalten zu wollen und was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

25.05.2012 at 19:54 Uhr
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hpc9
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 25.05.2012
IP: Logged
icon Re: Leistungsphase 5

Guten Tag
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Vertrag sieht die Erbringung LHP 1-5
durch den Planer vor, Von Subunternehmern etc ist nicht die Rede.
Da wir nicht wissen wer die Werkplanung erstellt und diese eine äußerst heikle Arbeit ist möchten wir
wenn der Planer diese schon nicht selbst macht , selbst einen geeigneten
Fachmann suchen..
Ps: wir haben erst jetzt ,das heißt kurz vor der Baugenehmigung durch den Architekten mündlich erfahren ,dass er
die LHP5 vergeben will.
mit Dank voraus und schöne Pfingsten
hpc9

26.05.2012 at 07:53 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Leistungsphase 5

Am besten sprechen Sie mal in Ruhe mit dem Planer darüber. Fragen Sie ihn nach seinen Beweggründen.

Für den Fall, dass Sie trotz allem ein gutes Gefühl behalten: hier ein paar Vorschläge: Lassen Sie den vorgesehenen Sub mitbringen und lernen ihn kennen. Lassen Sie sich was über die bisherige Zusammenarbeit der beiden erzählen, Lassen Sie sich Referenzen nennen und rufen Sie diese Leute an und fragen sie, wie die Zusammenarbeit funktionierte. Lassen Sie sich schrifltich bestätigen, dass der Planer für alle Fragen Ihr Ansprechpartner bleibt und für die richtige Umsetzung des Entwurfs haftet, d.h. in der Verantwortung bleibt. Fragen Sie, ob es sich nur um eine zeitweilige Vertretung handelt oder welche Leistungsphasen der Sub alles bearbeiten soll - nur die Ausführungsplanung, auch die Ausschreibung und Angebotsprüfung und -wertung oder bis zur Fertigstellung des Objekts?

Wenn Sie das alles nicht wollen, lassen Sie den Architekten den Vertrag aus Gründen kündigen die nicht in der Auftraggebersphäre liegen, das vereinfacht die Vertrags- und Abrechnungsverhältnisse ungemein. Falls er dies nicht will, tun Sie dies unter Hinzuziehung eines erfahrenen Baurechtsbeistandes. Bedenken Sie, dass ein neuer Planer sich einarbeiten muss und dass Sie das zusätzliches Honorar kosten kann. Das sollte es Ihnen aber wert sein, wenn Sie den oben beschriebenen Weg mit einem Subplaner nicht gehen können oder wollen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.05.2012 at 11:45 Uhr
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hpc9
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 25.05.2012
IP: Logged
icon Re: Leistungsphase 5

Herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Es geht mir aber um eine grundsätzliche Frage: wenn nichts im Vertrag steht was
das Hinzuziehen eines Sub erlaubt ,darf der Planer das oder nicht?
Verzeien Sie meine Hartnäckigkeit ein
ja oder nein würde mir genügen.
Nochmals vielen Dank im Voraus
U Prass

26.05.2012 at 17:01 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Leistungsphase 5

Ihr Planer muss nicht alle Tätigkeiten selbst ausführen. Er kann dies an Mitarbeiter delegieren, bleibt Ihnen gegenüber jedoch Ansprechpartner und Vertragspartner. Das geht ohne besondere Vereinbarungen im Vertrag. Häufig ist auch ein konkreter Ansprechpartner / Projektleiter in Musterverträgen genannt, die nicht ohne Zustimmung des AGs ausgewechselt werden dürfen.

Bei einem Subunternehmer wäre dieser nur noch finanztechnisch über den Planer eingebunden; der Ansprechpartner für alle inhaltlichen Fragen wäre beim SUB, mit dem Sie als Auftraggaber also direkten Kontakt hätten. Das wäre nicht der Vertragspartner, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben.

Es ist wie gesagt eine vertragsrechtliche Frage, deshalb kann und darf ich Ihnen dazu keine verbindliche Rechtsauskunft erteilen. Ich denke aber, wenn der Planer den 2. Fall wählt, müssen Sie das nicht hinnehmen. In Allgemeinen Vertragsbdingungen (AVB), wie sie öffentliche Auftraggaber benutzen, wird das häufig auch ausgeschlossen, z.B. in http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/73754/publicationFile/46200/anhang-19-allgemeine-vertragsbestimmungen.pdf unter Punkt 1.7 oder in der Verdingungsordnung für Freiberufliche Leistungen (VOF) http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lexsoft/bundesrecht24.cgi?chosenIndex=0708&source=link&highlighting=off&xid=2169790,27.

Es kommt also darauf an, welchen Vertrag Sie geschlossen haben und ob dabei evtl. AVB in irgendeiner Fassung Verwendung fanden oder nicht.

Gibt es keine detaillierten Regelungen hierzu, bin ich persönlich (als Nichtjurist) der Ansicht, dass die komplette Weitervergabe von beauftragten Planungsleistungen unter Wegfall der zentralen Projektleitungsfunktion und Verantwortung des Vertragspartners nur mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen kann. Erfolgt diese nicht, muss der Planer entweder in der genannten Verantwortung bleiben oder den Vertrag kündigen.

Aber vielleicht weiß ja jemand anderes, was die rechtlich richtige Sichtweise in diesem Fall ist, wo das steht oder welches Gericht das wie entschieden hat.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

26.05.2012 at 18:15 Uhr
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hpc9
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 25.05.2012
IP: Logged
icon Re: Leistungsphase 5

Guten Abend
ganz herzlichen Dank für Ihre ausführliche und ergiebige Antwort
die für mich jetzt zu einer Lösung meines Problems führt.

Liebe Grüße aus der Pfalz
Ihr Uwe Prass

26.05.2012 at 19:15 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Leistungsphase 5
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