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theotheo
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.05.2012
IP: Logged
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Anrechenbare Kosten anpassen? HOAI 2002
Hallo,
Ich habe vor drei Jahren einem Bauherrn meine Leistung angeboten auf Basis der Entwurfsplanung der Architektin und der Hoai 2002.
Ich habe die anrechenbaren Kosten auf 100.000,- geschätzt, was die Architektin für realistisch hielt.
Die Planungs- und Bauphase hat sich aus allen möglichen Gründen ziemlich lange hingezogen, aber nun will ich endlich meine Schlussrechnung stellen.
Ich habe den Eindruck, dass die anrechenbaren Kosten die einst geschätzten 100.000,- inzwischen weit übersteigen.
Daneben habe ich Leistungen erbracht, die ich nicht mit angeboten hatte: der Holzbau erforderte mehr Ausführungsplanung als ich den Entwurfsplänen nach erwartet hatte.
Die Architektin schreibt mir kurz und knapp:
„Es wird kein Grund gesehen, vom urspruenglich vereinbarten Honorar abzuweichen.“
Wie soll ich vorgehen?
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28.05.2012 at 14:08 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten anpassen? HOAI 2002
Was ist das Problem?
Wenn Sie einen Vertrag auf Basis der alten HOAI haben (hängt von Datum ab), wird nach § 10 Abs. 2 http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_2.php#10 das Honorar für Lph. 5-7 auf Basis des Kostenanschlgas, für Lph. 8+9 auf Basis der Kostenfeststellung berechnet.
Wenn Sie die Entwurfsplanung angeschaut haben und bereit waren, daraus eine Ausführungplanung zu zaubern, haben Sie sich möglicherweise im damit verbundenen Aufwand geirrt. Das ändert nichts daran, dass das Honorar gleich bleibt. Oder haben Sie die Ansicht, dass Ihnen der AG etwas verheimlicht hat, was Sie damals nicht zu Gesicht bekamen und wonach Sie evtl. hätten definieren können, dass Lph. 3 nicht vollständig erbracht war?
Zur Info der Leser hier: welche Rolle spielen Sie und welche die "Archtektin"? Ist sie die Bauherrin oder die Entwurfsverfasserin?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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28.05.2012 at 22:43 Uhr |
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theotheo
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 28.05.2012
IP: Logged
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Re: Re: Anrechenbare Kosten anpassen? HOAI 2002
Zur Info der Leser hier: welche Rolle spielen Sie und welche die "Archtektin"? Ist sie die Bauherrin oder die Entwurfsverfasserin?
Oh Entschuldigung, im Eifer des Gefechts habe ich vergessen zu erwähnen: Die Tragwerksplanung habe ich gemacht.
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31.05.2012 at 15:49 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten anpassen? HOAI 2002
Ein Tragwerksplaner hat Anspruch darauf, dass ihm die anrechenbaren Kosten von seinem Auftraggeber nachvollziehbar genannt werden. Erfolgt dies nicht, hat er nach der Rechtsprechung das Recht, diese selbst zu schätzen und daraus sein Honorar zu berechnen. Sie sollten also Ihren Auftraggeber schrifltich auffordern, Ihnen die Kostenberechnung und die Kostenfeststellung so zu übermitteln, dass sich Ihre anrechenbaren Kosten daraus ergeben (vgl. § 62 alte HOAI http://www.hoai.de/online/HOAI-Text/teil_8.php#62).
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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31.05.2012 at 20:35 Uhr |
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