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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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Getrennte Berechnung Freianlagen
Liebe Forumsteilnehmer,
ich möchte als Auftraggeber einen Vertrag Freianlagen fertigen. Die Freianlage befindet sich zwischen 2 Gebäuden bzw. vor diesen beiden Gebäuden, die im rechten Winkel zueinander stehen. Ist gemäß § 11 (1) HOAI das Honorar getrennt für 2 Freianlagen oder zusammen für nur eine Anlage zu berechnen? Bei getrennter Berechnung würde ja das Honorar wegen der Degression der Honorarkurve höher ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Mitglied
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07.06.2012 at 09:51 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Getrennte Berechnung Freianlagen
Auch wenn die Freianlagen gemeinsam geplant und erichtet werden, bleibt die Frage, ob sie gemeinsam betrieben werden. Das hängt vom jeweiligen Betreiber ab.
Die Freianlage einer Wohnbaugesellschaft, die diese auch selbst betreibt, d.h. pflegt und unterhält, könnte sich auch als Umgebung von 50 Häusern darstellen und wäre trotzdem nur eine.
Dasselbe gilt, wenn für die Planung nur ein Auftraggeber Ansprechpartner für den Planer ist, der gemeinsame Gestaltungsrichtlinien für die Freianlagen um später einzeln zu verkaufende Grundstücke umsetzt. Die nach Realisierung dann verkauften Grundstücke mit Freianlagen und die eventuelle Umgestaltung durch die neuen Eigentümer wären dann irrelevant für die Honorierung jetzt.
Nur wenn von vornherein verschiedene Eigentümer bzw. Nutzer / Betreiber in die Planung eingebunden sind, d.h. dass sich der Planer für jede Freianlage auf neue Anforderungen einstellen muss, ist von nicht getrenntem Betrieb im Sinne des § 11 Abs. 1 auszugehen, d.h. dass die Anlagen einzelne Objekte darstellen, selbst wenn sie gleichzeitig durch denselben Planer geplant und durch ein Unternehmen gebaut werden.
§ 11 Abs. 1 verlangt, dass jede der 3 genannten Forderungen vollständg erfüllt sein muss, damit Objekte zusammengefasst werden.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.06.2012 at 16:16 Uhr |
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Mitglied
Level: Sr. Member
Beiträge: 231
Registriert seit: 11.08.2011
IP: Logged
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Re: Getrennte Berechnung Freianlagen
Vielen Dank für Ihre Antwort. Alle Voraussetzungen des § 11 Abs. 1, S. 2 HOAI treffen zu. Die Freianlagen werden auch von einem Eigentümer betrieben/genutzt. Insofern werde ich keine getrennte Honorarberechnung vornehmen.
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08.06.2012 at 07:29 Uhr |
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