Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Honoraranspruch des Architekten beim Klageverfahren eines Auftragnehmers
Beitrag von Nachricht
kinetose
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 13.04.2004
IP: Logged
icon Honoraranspruch des Architekten beim Klageverfahren eines Auftragnehmers

Ein Architekt wurde mit dem LP 1 - 9 für die Errichtung eines Gebäudes beauftragt. Nach Abschluss der Hochbaumaßnahme wurde die Schlussrechnung geprüft, dabei erheblich gekürzt und angewiesen. Im Rahmen eines Klageverfahrens macht der Hochbauunternehmer jedoch die Mehrkosten geltend. Im Klageverfahren stellt sich heraus, dass ein Großteil der geltend gemachten Kosten nicht zu zahlen sind. Der Architekt hat im Rahmen des Klageverfahrens über 100 Stunden aufgewandt .Besteht hier irgendein Honoraranspruch des Architekten gegenüber dem Auftraggeber?? Oder muss er die Kosten gegenüber dem Hochbauunternehmen geltend machen?? Betrifft dass überhaupt noch die HOAI??

Für viele Antworten wäre ich dankbar!!

20.06.2012 at 13:57 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honoraranspruch des Architekten beim Klageverfahren eines Auftragnehmers

Wenn auf der Baustelle immer alles VOB-gemäß zugegangen wäre und zu allen Nachträgen die Aufträge vor der Ausführung da gewesen wären (oder Zumindest vor der Prüfung der SR), ferner auch tatsächlich ein gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen erstellt worden wäre und im Rahmen der Rechnungsprüfung mit dem ausführenden Unternehmen alles Notwendige kommuniziert worden und strittige Punkte vor Prüfung der SR mit dem AG abgestimmt worden wären, wäre alles vielleicht nicht so aufwendig geworden....

Wenn, wenn, wenn. If the Queen had balls, she would be King...

Vieles, was zur Klärung der richtigen Schlussrechnungssumme zu tun war, gehört sicherlich zu den Leistungen des Planers. Aus den Formulierungen wird ja auch klar, dass offensichtlich nicht alle Streichungen "durchgingen", d.h. da gab es wohl "Nacharbeiten" seitens der Rechnungsprüfung.

Die Teilnahme am Klageverfahren selbst einschließlich Gerichtsterminen, Stellungnahmen an das Gericht usw. würde ich als Besondere Leistung sehen, denn das könnte der AG ja bei guter Zulieferung seitens des Planers auch alleine machen (oder sich einen Anwalt holen, der auch nicht umsonst arbeitet).

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

21.06.2012 at 15:38 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Honoraranspruch des Architekten beim Klageverfahren eines Auftragnehmers

Guten Tag in die Runde- hierzu habe ich eine Anmerkung:
"Die Teilnahme am Klageverfahren selbst einschließlich Gerichtsterminen, Stellungnahmen an das Gericht usw. würde ich als Besondere Leistung sehen, denn das könnte der AG ja bei guter Zulieferung seitens des Planers auch alleine machen (oder sich einen Anwalt holen, der auch nicht umsonst arbeitet)."
Es kommt wohl darauf an, wer diese Nacharbeiten "bestellt" hat - der Auftraggeber oder das Gericht. Bei den Justizbehörden ist sowas dann u.U. die sog. "staatsbürgerliche Pflicht, zur Aufklärung eines Sachverhaltes beizutragen" und nur wenn Sie offiziell zum Verfahren hinzugezogen werden (Ladung,Beitritt zum Prozeß) zahlt Ihnen die Staatkasse Ihre Auslagen und Ausfallzeiten.
Ansonsten ist die Frage m.E. total spannend, ob es gegen den Auftraggeber einen vergütungsanspruch gibt oder gegen den Baubetrieb. Vielleicht gibt es noch eine Juristen, der sich hier dazu mal äußert ??

22.06.2012 at 08:39 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Honoraranspruch des Architekten beim Klageverfahren eines Auftragnehmers
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no