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buschhardt
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
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Mängelmeldung Uhrzeit
Hallo,
ich habe eine Mängelmeldung am letzten Tag der Gewährleistung um 17:15 gemailt und gefaxt. Das ist nun zu spät, da ausserhalb der Geschäftszeiten.
Wo finde ich etwas über die genau einzuhaltende Uhrzeit bei Mängelmeldungen? Bisher bin ich von 00:00 ausgegangen.
Gruß Buschhardt
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28.06.2012 at 07:59 Uhr |
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C.Zeh
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Was steht denn im Bauvertrag ? Und was steht im Abnahmeprotokoll ?
Gruß CZ
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28.06.2012 at 08:38 Uhr |
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buschhardt
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Im Bauvertrag und im Abnahmeprotokoll ist der Tag angegeben, jedoch keine Uhrzeit
Gruss Buschhardt
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28.06.2012 at 08:52 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Dann gilt der volle Tag, ev. sogar noch der nächste Werktag.
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28.06.2012 at 09:16 Uhr |
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buschhardt
Level: Jr. Member
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Mir wurde gesagt, der Zugang muss zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.
Bei Eingang um 17:15 gilt die Zustellung erst am nächsten Tag. Ist das so richtig?
Was sind die üblichen Geschäftszeiten?
Gruss Buschhardt
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28.06.2012 at 10:15 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Dann sollte derjenige, der das gesagt hat, auch mal sagen, wo das steht.
Wir sind ja hier nicht beim Arzt, bei dem man natürlich Pech hat, wenn die Praxis geschlossen ist!
Beim Ablauf der Gewährleistungsfrist (richtig: Mängelanspruchsfrist) handelt es sich m.E. um eine Rechtsfrist, die nichts damit zu tun hat, ob die Firma die Mängelanzeige noch persönlich entgegennehmen kann geschweige denn den Mangel noch beheben kann. Der Mangel muss nur rechtzeitig gemeldet sein und da dürfte - wenn keine Uhrzeit benannt ist - wie beim Finanzamt der Tagesablauf gelten, also 24:00/00:00 Uhr. Ist zumindest meine Meinung.
Viele Grüße
bento
[Edited by bento on 28.06.2012 at 22:05 Uhr]
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28.06.2012 at 22:05 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Frau Zeh hat wohl Recht, siehe § 188 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__188.html Der Ablauf des Tages gilt. Fällt dieser auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort geltenden allgemeinene gesetzlichen Feiertag oder Sonnabend (Samstag), gilt der nächste Werktag, siehe § 193 BGB. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html
Bei Gerichten kommt es nach der Zivilprozeßordnung gem. etlichen Urteilen auf den Zeitpunkt des vollständigen Empfangs und damit die Speicherung einer Faxnachricht an. Vor 24 Uhr gilt das am entsprechenden Tag als zugegangen. Es gilt die gesetzliche Zeit, d.h. falsch eingestellte Uhrzeiten an absendenden Faxgeräten, welche die Illusion vermitteln, noch vor 24 h versandt zu haben, gehen zu Lasten des Absenders; sie gelten also nicht.
Zu beachten ist auch, dass bstimmte Schriftsätze eine Schrifterfordernis haben, d.h. etwas muss unterschrieben sein, damit es gilt. Bei einer E-Mail gilt das dann nur bei qualifizierter elektronischer Signatur oder bei gescanntem Schriftsatz mit Unterschrift. Ein bloßer E-Mailtext erfüllt dann nicht diese Schrifterfordernis.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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29.06.2012 at 06:23 Uhr |
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buschhardt
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
Registriert seit: 28.06.2012
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Erst einmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich gehe auch von einem Fristablauf um 24:00 Uhr aus, habe aber folgendes gefunden (ich habe gemailt und gefaxt):
Dementsprechend gehe eine im Postfach bereit liegende E-Mail erst zu dem Zeitpunkt zu, zu dem mit ei-ner Kenntnisnahme üblicherweise gerechnet werden könne (LG Hamburg, MMR 2010, 654; MüKo-Einsele, § 130 BGB, Rn. 19).
Elektronische Nachrichten gehen am Tag ihrer erstmaligen Abrufbarkeit zu, solange der Eingang nicht zur Unzeit erfolge (Dietrich, K&R 2002, 138, 142).
Der Bundesgerichtshof hat sich auf die Feststellung beschränkt, der Zugang eines außerhalb der Ge-schäftsstunden zugetragenen Schriftstücks sei grundsätzlich nicht vor Beginn der Geschäftsstunden am nächsten Arbeitstag anzunehmen, weil außerhalb der Geschäftszeiten nicht davon ausgegangen werden könne, dass Mitarbeiter mit Zuständigkeit für die Kenntnisnahme von Geschäftspost anwesend sind BGH, WM 1994, 903).
Zu elektronischen Nachrichten wird in der Literatur teilweise ohne Begründung die Auffassung vertreten, dass eine solche Nachricht bereits im Zeitpunkt ihrer Abrufbarkeit oder unmittelbar danach zugehe, solan-ge der Eingang nicht zur Unzeit erfolge (Palandt-Ellenberger, § 130 BGB, Rn. 7a; Bamberger/Roth, § 130 BGB, Rn. 15; wohl auch jurisPK-Reichold, § 130 BGB, Rn. 15).
Nach anderer Auffassung sei zu berücksichtigen, dass Briefe erst in dem Zeitpunkt zugehen, zu dem beim Empfänger unter normalen Umständen die Post eingehe und er deshalb üblicherweise die Post an sich nehme. Diese Grundsätze seien auf geschäftliche E-Mail-Nutzer zu übertragen (Ultsch, NJW 1997, 3007, 3008).
BGB, § 188 Fristende
(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
Das ist für einen 'nicht Juristen' etwas verwirrend. Könnte es bedeuten, dass der Tag mit den üblichen Geschäftszeiten endet?
Im Fall einer Kündigung (Wohnung /Job) habe ich auch mehrfach von der Zustellung während der 'üblichen Geschäftszeiten' gelesen.
Vielen Dank und Gruss
Buschhardt
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29.06.2012 at 08:24 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Haben Sie während der Gewährleistungszeit schon einmal dieselben Mängel gerügt ?
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29.06.2012 at 10:18 Uhr |
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buschhardt
Level: Jr. Member
Beiträge: 6
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
nein, da Projekt kurz vorher übernommen.
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29.06.2012 at 10:39 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Wurden ev andere Mängel von jemanden gerügt ? ? dann wäre nämlich der Ablauf der Gewährleistung gehemmt.
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29.06.2012 at 11:45 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Vielleicht schauen Sie auch noch mal in den Vertragsunterlagen, was genau dort definiert ist. Mir scheint es - als juristischem Laien - möglicherweise darauf anzukommen, ob der tatsächliche Zugang beim Empfänger relevant ist oder oder der mögliche Zugang. Oder steht da ein Datum drin oder nur eine Frist bezogen auf ein anderes Datum oder Ereignis?
Sollte in Ihrem Fall der tatsächliche Zugang relevant sein, ist es eventuell die Frage, ob Sie da die Zufälligkeiten beim Empfänger kennen und berücksichtigen müssen, ob Ihnen die "dort übliche Geschäftszeit" bekannt war oder auch, ob 17:15 - im Vergleich mit dem og. Urteil - eine "Unzeit" ist. Was ist denn, denn die Freitags schon um 12 Uhr nach Hause gehen - würde Ihnen da der halbe Tag flöten gehen? Oder was wäre, wenn Sie um 17:30 nochmal dorthin telefoniert hätten und es wäre jemand da gewesen - außerhalb der benannten üblichen Geschäftszeit? Da scheint es wohl viele Varianten zu geben.
Vielleicht mag sich dazu auch noch ein Rechtskundiger äußern?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
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30.06.2012 at 09:11 Uhr |
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C.Zeh
Level: Sr. Member
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Deshalb meine ich ja, dass der Ablauf des Werktags zählt, ev. sogar noch der darauffolgende Werktag. Aber wenn es jetzt im Vorfeld schon Gezerre um die Uhrzeit der Mängelmeldung geht, dann wird der Bauunternehmer mit der größtmöglichen anzunehmenden Wahrscheinlichkeit ohnehin nicht antanzen, um die Mängel zu beseitigen. Da werden wohl größere Geschütze nötig werden......
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30.06.2012 at 10:50 Uhr |
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buschhardt
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Re: Mängelmeldung Uhrzeit
Muss jetzt vermutlich einen Fachanwalt einschalten. Falls ich den Ablauf der Frist tatsächlich um 15 Minuten verpasst haben sollte, bin ich in den 'Hintern gekniffen'.
Werde den weiteren Verlauf /das Ergebnis hier ins Netz stellen.
Vielen Dank an alle!
Gruss Buschhardt
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03.07.2012 at 07:53 Uhr |
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