Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung LP 5-7 für Nachträge?
Beitrag von Nachricht
heizkessel
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 30.06.2009
IP: Logged
icon Abrechnung LP 5-7 für Nachträge?

Hallo zusammen,
ich bin bei der Recherche zu Abrechnungsvorschriften auf ein Urteil des BGH gestoßen: BGH, Urteil vom 05.08.2010 - VII ZR 14/09.
Hier geht es um die Streitfrage, inwiefern die Nachträge zur Honorarberechnung der Leistungsphasen 5-7 als anrechenbare Herstellkosten angesetzt werden dürfen.
Bei der nicht wirklich prüfbaren Rechnung meines Planers findet sich eine Position "Mehrkosten", die zur Gesamtberechnung der Leistungsphasen 5-9 mit herangezogen wird. Nun ist dieses Urteil (05.08.2010) erst nach Bezahlung der Abschlussrechnung (gestellt am 12.07.2009 - Rest bezahlt am 25.02.2010) rechtskräftig geworden, das heißt, die juristische Lage hat sich geändert, was vorher nicht als Prüfkriterium der Rechnung hinzugezogen werden konnte.
Neben anderen Abrechnungsmängeln, die ich sicher nicht mehr anfechten kann, da die Rechnung bezahlt ist, würde ich nun gerne aufgrund der geänderten Rechtslage zumindest den hier zuviel berechneten Anteil zurückfordern.
Ändert sich die Anfechtungsfrist (3 Jahre?) für die Schlussrechnung durch Inkrafttreten des BGH-Urteils und verlängert sich dann?

04.07.2012 at 09:38 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Abrechnung LP 5-7 für Nachträge?

Hallo Heizkessel,

das hört sich aber sehr nach einer Frage für einen Juristen an.

quote:
Ändert sich die Anfechtungsfrist (3 Jahre?) für die Schlussrechnung durch Inkrafttreten des BGH-Urteils und verlängert sich dann?

Ich würde sagen: nein!
Aber ich würde auch sagen, dass die Verjährungsfrist 3 Jahre zum Jaheresende beträgt, sodass du mindestens noch bis Ende diesen Jahres Zeit hättest.
04.07.2012 at 22:05 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Abrechnung LP 5-7 für Nachträge?
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no