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Mysti
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 26.06.2012
IP: Logged
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Brandschutz
Hallo,
folgende Sachverhalt:
- Wir haben ein Gebäude der Gebäudeklasse 5 in der 5 Wohneinheiten wohnen - Bayern.
- Dafür musste ein Brandschutznachweis erstellt werden, der von einem Sachverständigen geprüft wurde.
- Dieser geprüfte Bericht muss gemeinsam mit einem Tekturantrag an die Baubehörde.
Frage:
--> Muss die Stellungnahme bzw. das Prüfergebnis des Brandschutzsachverständigen im Original an die Baubehörde oder reicht eine Kopie dafür aus?
[Hintergrund: Der Prüfer hat uns darauf hingewiesen, dass Original NICHT aus der Hand zu geben, da es ein wichtiges Dokument ist, der Architekt besteht jedoch auf die Aushändigung des Originals.]
Was ist richtig - haben Sie irgendwelche Verweise aus Erläuterungen, etc. die für eine Kopie sprechen?
Danke!
Mysti
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06.07.2012 at 18:12 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Brandschutz
Fragen Sie doch die Baubehörde, was sie benötigt. Wenn sie Originale will, Sie Ihr Exemplar jedoch nicht aus der Hand geben wollen, bitten Sie doch einfach die Ersteller dieser Unterlagen um original unterschriebene Zweitschriften!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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07.07.2012 at 11:56 Uhr |
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Mysti
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 26.06.2012
IP: Logged
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Re: Brandschutz
Ja, Danke, werde am Montag auch dort anrufen.
Schönes WE!
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07.07.2012 at 18:44 Uhr |
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