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ronny
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 09.07.2012
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Anrechenbare Kosten - lufttechnische Planung
Hallo!
Als technischer Laie kann ich eine Rechnung für die lufttechnische Planungsleistungen (§ 53 HOAI) nicht nachvollziehen. Ich gehe davon aus, dass die Antwort auf meine Frage vorwiegend technischen Sachverstand erfordert.
Gegenstand der Planung waren eigentlich kälte- und lufttechnische Anlagen. Als anrechenbare Kosten werden jedoch nicht nur Kosten für kälte- und lufttechnische Anlagen zugrunde gelegt, sondern auch die Kosten für Abwasser- und Wärmeversorgungsanlagen sowie für Stark- und Schwachstrom. Dadurch erhöhen sich die anrechenbaren Kosten um das Fünffache.
Dürfen Kosten für andere Gewerke zugrunde gelegt werden, die nicht der Gegenstand der eigentlichen Planung sind?
Danke vorab!
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09.07.2012 at 11:08 Uhr |
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ronny
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 09.07.2012
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Re: Anrechenbare Kosten - lufttechnische Planung
Ein paar Überlegungen von mir rechtlicher Art:
Gem. § 52 Abs. 1 HOAI sind für das Honorar die anrechenbaren Kosten der Anlagen einer Anlagengruppe nach § 51 Abs. 2 HOAI maßgeblich.
Hier war § 51 Abs. 2 Nr. 3 HOAI (lufttechnische Anlagen) Gegenstand der Planung. Daher dürften hier nur die Kosten der lufttechnischen Anlagen als anrechenbare Kosten herangezogen werden, so dass die Kosten für die übrigen Anlagengruppen an sich nichts in der Rechnung verloren haben dürften.
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09.07.2012 at 14:03 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Anrechenbare Kosten - lufttechnische Planung
Da haben Sie wohl recht.
Was sagt denn der Rechnungsersteller, was die anderen Kosten hier sollen?
[Edited by fdoell on 09.07.2012 at 14:37 Uhr]
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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09.07.2012 at 14:37 Uhr |
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ronny
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 09.07.2012
IP: Logged
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Re: Anrechenbare Kosten - lufttechnische Planung
Danke erstmal!
Er hat sich dazu noch nicht geäußert. Ich nehme an, dass er von einem - auch die anderen Gewerke bzw. Anlagegruppen - umfassenden Auftrag ausgeht. Ich bin gespannt auf seine Erklärung.
fdoell, noch eine kurze Frage, wenn ich darf:
Wie prüfe ich, dass der Rechnungssteller die Einzelleistungen erfüllt hat, nämlich in der LPH2 a) Analyse der Grundlagen und d) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen?
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09.07.2012 at 15:10 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
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Re: Anrechenbare Kosten - lufttechnische Planung
Lesen Sie den Vorplanungsbericht, da sollte das alles drinstehen. Außerdem ist es üblich, dass von Besprechungen Aktenvermerke gefertigt werden. Die sollten Sie auch anfordern.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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09.07.2012 at 15:26 Uhr |
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ronny
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 09.07.2012
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Re: Anrechenbare Kosten - lufttechnische Planung
Danke!
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09.07.2012 at 15:44 Uhr |
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