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HOAI.de - Forum : Allgemeines : HOAI Beauftragun
Beitrag von Nachricht
Grünling
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 15.06.2010
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Hallo,

kann mir jemand konkret sagen, ob die "öffentliche Hand" verpflichtet ist, einen Architekten im Wettbewerb zu gewinnen?

Das voraussichtliche Honrar nach der HOAI wird die Wertgrenzen nicht überschreiten.

Gruß

11.07.2012 at 11:22 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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quote:
Grünling wrote: Das voraussichtliche Honrar nach der HOAI wird die Wertgrenzen nicht überschreiten.

Mit "Wertgrenzen" meinst du vermutlich den "Schwellenwert" (z.Zt. 200.000,- €)!?
Dann unterliegt die Vergabe von Architektenleistungen nicht der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) und es muss weder ein europaweites Vergabeverfahren noch ein Architektenwettbewerb durchgeführt werden.

Die Vergabe von Leistungen ist in der VOL/A geregelt. Hier findet man jedoch unter § 1, zweiter Spiegelstrich, dass Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht werden, als Ausnahmetatbestand gelten und damit nicht unter die VOL fallen. Damit wäre eigentlich alles paletti und Architektenleistungen müssten nicht ausgeschrieben werden.

Nun steht jedoch unter § 1, zweiter Spiegelstrich, noch ein weiterer Satz, nämlich: "Die Bestimmungen der Haushaltsordnungen bleiben unberührt."
Und da in den Haushaltsordnungen zu Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit angehalten wird (und zudem auch ein Transparenzgebot herrscht), kann es schon vorkommen, dass Dienstanweisungen der öffentlichen Hand vorgeben, dass unter gleich geeigneten Bewerbern eine Preisabfrage stattfinden soll. Immerhin sind auch bei HOAI-Leistungen der Honorarsatz, die Nebenkosten und die Besonderen Leistungen (Bestandsaufnahme, Schallschutznachweis, Wärmeschutznachweis,.........) verhandelbar.

Viele Grüße
Bento
11.07.2012 at 22:04 Uhr
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Grünling
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 15.06.2010
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icon Re: Re: HOAI Beauftragun

Vielen Dank Bento für Deine umfassende Antwort.

Das ist korrekt, selbstverständlich sind es die Schwellenwerte nach der VgV. Sorry.

Im Grunde ist die Beauftragung eines Architekten oder Ingenieurs eine "Freihändige Vergabe" - man entscheidet sich für jemanden bestimmten.

Wie ist es mit der "ex-post Transparenz", ist diese auch bei den Architektenverträgen zu beachten?

schönes WE

Grünling.

13.07.2012 at 12:09 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: HOAI Beauftragun

Hallo Grünling,

zumindest in NRW auf der Grundlage von §3 Abs.3 Nr.2 TVgG (Tariftreue- und Vergabegesetz).
[url=http://] https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?print=1&anw_nr=6&val=&ver=0&sg=0&menu=1&vd_id=13150&keyword=[/url]

Viele Grüße
bento

13.07.2012 at 20:00 Uhr
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Grünling
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 15.06.2010
IP: Logged
icon Re: HOAI Beauftragun

Hallo Bento,

auch auf die Gefahr das ich lästig werde, aber:

der § 3 (2) des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW lässt die HOAI bei der Auflistung am Schluss aus;

das Landesvergabegesetz Niedersachsen ist nur bei Bauaufträgen ab einem Auftragswert von 30.000 € zu berücksichtigen und bezieht sich nur auf "Bauaufträge" - NRW betrifft gem. seinem § 1 die "Vergabe öffentlicher Aufträge"

die VOF hat ihren § 14

insofern sollte die Bekanntmachung (ex-post) eines HOAI - Auftrages nicht erforderlich sein.

Niedersachsen z.B. hat sein Landesvergabegesetz und eine Tariftreue schon seit geraumer Zeit.

einen schöne Woche
Gruß

Grünling

16.07.2012 at 08:06 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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icon Re: HOAI Beauftragun

Hallo Grünling,

ich kenne die niedersächsischen Regelungen nicht.

In NRW fallen auch die Vertragsschlüsse mit z.B. Architekten und Ingenieuren unter das TVgG NRW und sind daher nach Vertragsunterzeichnung zu veröffentlichen.

Daher stimmt deine Aussage

quote:
insofern sollte die Bekanntmachung (ex-post) eines HOAI - Auftrages nicht erforderlich sein.

zumindest nicht für NRW.
Und ob das ein "HOAI-Auftrag" oder ein "BRAGO-Auftrag" oder ein frei verhandelbarer Auftrag ist, ist dabei wurscht egal.

Viele Grüße
bento
18.07.2012 at 23:17 Uhr
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lordkevin
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 08.12.2012
IP: Logged
icon Re: HOAI Beauftragun

Danke für die nette Post ...

____________________________
lord

08.12.2012 at 12:38 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : HOAI Beauftragun
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