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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Honorarberechnung LP 4 HOAI
Beitrag von Nachricht
anma
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 30.07.2012
IP: Logged
icon Honorarberechnung LP 4 HOAI

Hallo zusammen,

ich habe eine einfache Frage zur Berechnung des Honorars bei Eingabeplänen für Freianlagen. Wenn keine Kostenberechnung vorliegt (z.B. wenn man nur mit der Genehmigungsplanung und nicht mit dem Entwurf ... beauftragt wird) wie kann man das Honorar für die Genehmigungsplanung nach HOAI berechnen? Gilt da bei Hausgärten auch die Honorarzone V?

Wäre froh, wenn ihr ganz schnell antworten könntet, Vielen Dank !!!
anma

30.07.2012 at 19:42 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorarberechnung LP 4 HOAI

Die Genehmigungsplanung ist generell die Zusammenstellung der Enwurfsplanung mit allen Fachplanungen, Gutachten, Vermessung, Bodengutachten, Statik usw., das Ausfüllen der Bauantragsformuilere und das Einreichen der ganzen Unterlagen. Bei Freianlagen reduziert sich dies auf die zur Genehmigung notwendigen Unterlagen.

Was kann man denn ohne Entwurf einreichen? Gibt es in Ihrem Fall schon einen Entwurf? Wenn ja, müsste dazu doch auch eine Kostenberechnung vorliegen. Oder wie finanzieren Sie? So Pi mal Daumen? Vielleicht schildern Sie mal, was denn vorliegt und was eingereicht werden soll.

Ob eine Freianlagenplanung in Hz V einzustufen ist oder in eine andere, ergibt sich aus der Punktebwertung in § 39 Abs. 2-4 oder hilfsweise mit den Objektlisten in Anlage 3.2.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

30.07.2012 at 19:55 Uhr
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HOAI.de - Forum : Haftung für Planungs- und Bauüberwachungsfehler : Honorarberechnung LP 4 HOAI
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