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genius
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 06.08.2012
IP: Logged
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Grundlage der Endrechnung
Hallo,
ich muss einfach mal fragen:
Wir stehen nun vor der Schlussabrechnung mit unserem Architekten:
Dessen Kostenschätzungen für unser
Bauvorhaben betrug seinerzeit 85.000 € netto.
Nach zähen Verhandlúngen mit diversen Baufirmen konnten wir die
Komplettmaßnahme allerdings für
53.000 € netto abschließen.
Der Architekt besteht nun auf die Abrechung gemäß ortsüblicher ?? Baukosten. (85.000 €)
Die Realisierung hat im übrigen ein
ortsansässiges Unternehmen durchgeführt.
Welcher Betrag ist denn nun die Berechnungsgrundlage für die
Abrechnung gemäß HOAI ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
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06.08.2012 at 11:52 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Grundlage der Endrechnung
Nach § 6 HAOI 2009 http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#6 ist die Kostenberechnung maßgeblich; solange diese nicht vorliegt, die Kostenschätzung.
Die Frage ist: haben Sie eine Kostenberechnung erhalten oder nur eine Kostenschätzung? Vgl. http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=983&page=0#3450.
Und wie hat der Planer denn die Abweichung des Kostenanschlags bzw. der Kostenfeststellung gegenüber der Kostenberechnung begründet? Vgl. http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage11 Lph. 7g) und 8o).
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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06.08.2012 at 12:06 Uhr |
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