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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Kostenberechnung
Beitrag von Nachricht
orpi
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.08.2012
IP: Logged
icon Kostenberechnung

Thema Kostenberechnung:

Wir als Planer haben mit der LP 3 eine Kostenberechnung an den AG übergeben.

Im Nachgang stellen wir fest, dass diese nicht korrekt ist und die Kosten höher sein müssen.

Wir korrigieren die KB und versenden diese neu. Der AG will diese nicht akzeptieren.

Darf er das?

Vielen Dank

Gruß

23.08.2012 at 08:58 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Kostenberechnung

Was ware denn genau zu korrigieren? Positionen vergessen, Massen falsch, Einheitspreise falsch?

Mit welcher Begründung lehnt er die Überarbeitung ab?

Wenn Sie eine falsche technische Planung bemerken und diese korrigieren, nimmt er diese doch auch an (oder?); warum dann nicht bei einer falschen Kostenplanung?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

23.08.2012 at 18:05 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Re: Kostenberechnung

quote:
fdoell wrote:
Mit welcher Begründung lehnt er die Überarbeitung ab?

Tja, manche AG reagieren vielleicht deshalb allergisch, weil sich die Höhe des Honorars danach richtet!

@orpi:
Hättest du auch die Kostenberechnung reduziert, wenn sie zu hoch gewesen wäre und sie dann dem AG zugeschickt?
Abgesehen von den Fragen des Kollegen Doell..............um wieviel Prozent Differenz geht es denn überhaupt?

Viele Grüße
bento
23.08.2012 at 19:12 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Re: Re: Kostenberechnung

quote:
bento wrote:
quote:
fdoell wrote:
Mit welcher Begründung lehnt er die Überarbeitung ab?

Tja, manche AG reagieren vielleicht deshalb allergisch, weil sich die Höhe des Honorars danach richtet!
Dass das einer der möglichen Gründe ist, liegt auf der Hand. Ob es der entscheidende ist, müsste aber der Fragesteller sagen.

Manche Bauherren reagieren ja noch viel stärker als auf die Honorarerhöhung auf die deutlich höhere Erhöhung der Baukosten... (vor allem im Vergleich mit dem ausgesprochenen oder unausgesprochenen Budget im Kopf des Bauherren).

Letztlich muss sich aber der Bauherr fragen, ob er denn nicht die höhere KB zur Finanzierung benötigt bzw. ob nicht seine eigenen Überlegungen zum Bauvorhaben mit der höheren KB nochmals ins Wanken kommen und er gleich eine Nummer kleiner planen lässt - letztlich muss er ja entscheiden, ob er sich eine bestimmte Größe und Ausstattung leisten kann oder nicht; so ärgerlich das ist, könnte er dem Planer auch dankbar sein, dass dieser ihn möglicherweise vor späteren Tekturen und Umplanungen und damit Zeitverzug und weiteren Kosten "gerettet" hat - vorausgesetzt die Ausschreibungsergebnisse liegen in Höhe der neuen KB und die Finanzierung wäre damit auf wackeligen Füssen oder gar nur einem Bein.

Aber wenn Sie, lieber Fragesteller, natürlich einen Bauherren haben, der das alles aus der Westentasche bezahlt und sich "nur" über das mit der KB verbundene Planerhonorar ärgert - d.h. den archetypischen Reichen, der zwar für sich alles will, aber anderen so wenig wie möglich gönnt - ist die von bento angesprochene Möglichkeit des Verärgerungsgrundes wohl tatsächlich recht wahrscheinlich.

Also: wie war's?

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
24.08.2012 at 04:41 Uhr
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