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HOAI.de - Forum : Allgemeines : AN soll keine "abrechnungsrelevanten Leistungen" erbringen?
Beitrag von Nachricht
hjok
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 31.05.2007
IP: Logged
icon AN soll keine "abrechnungsrelevanten Leistungen" erbringen?

Hallo,

ich (AN) habe gerade die folgende Sache:

- Der AN wurde vom B beauftragt und erbringt Teilleistungen in den LP 1 bis 3.

- Im Laufe der Arbeit vereinbaren der B und der AN, dass dieser mit dem A weitere Details besprechen möge, welcher den AN weiter beauftragt, in LP 5 bis 7 tätig zu werden.

- Während Phase 7 teilt der A dem AN mit, dieser solle bis zu einem bestimmten Termin keine "abrechnungsrelevanten Leistungen" erbringen.

was glaubt denn der A, wann hier ein Auftrag vergeben wurde und welche schon erbrachten Leistungen des AN abrechnungsrelevant sind?


B: Mitglied des AG; in diesem Fall tätig als bevollmächtigter Berater des AG, der dem AN den Auftrag erteilt hat

A: Vorstandsmitglied des AG; tätig als Architekt und deshalb auch als Berater des AG

AG: Juristische Person des öffentlichen Rechts

AN: Auftragnehmer; Architekt

Grüße, hjok

03.09.2012 at 08:49 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: AN soll keine "abrechnungsrelevanten Leistungen" erbringen?

quote:
hjok wrote:


was glaubt denn der A, wann hier ein Auftrag vergeben wurde und welche schon erbrachten Leistungen des AN abrechnungsrelevant sind?

Genau diese Frage würde ich anraten, schriftlich mit dem Auftraggeber zu klären.
03.09.2012 at 09:06 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: AN soll keine "abrechnungsrelevanten Leistungen" erbringen?

Klingt fast wie eine Übungsaufgabe für Jurastudenten...

quote:
hjok wrote:
- Im Laufe der Arbeit vereinbaren der B und der AN, dass dieser mit dem A weitere Details besprechen möge, welcher den AN weiter beauftragt, in LP 5 bis 7 tätig zu werden.

was glaubt denn der A, wann hier ein Auftrag vergeben wurde?

Die Frage ist, ob in dem ersten Satz, der bzgl. des "möge" in der Zukunft handelt und bzgl. des "weiter beauftragt" in der Gegenwart, gemeint ist, dass AN mit A verhandeln solle UND dann daraufhin ein Auftrag ERFOLGT ist oder dass nach der Verhandlung mit A MÖGLICHERWEISE ein Auftrag erteilt werden soll.

Die Tatsache, dass die Projektbearbeitung weiter geht und sich in Lph. 7 befindet, lässt wohl darauf schließen, DASS ein Auftrag erteilt wurde. Das müsste aber vor allem der AN sicher wissen, weil er ja seine Leistungen mal abrechnen möchte und deshalb die weitere Projektbearbeitung i.d.R. nur MIT Auftrag vornimmt.

Die Frage danach, was A zum Zeitpunkt der Auftragserteilung glaubt, irritiert deshalb etwas, weil zu Zeitpunkten in der Aufgabenstellung gar keine Aussage getroffen wurde. Müsste irgendwann zwischen den Auftragsgesprächen und der Lph. 7 gewesen sein, schätze ich...

quote:
Während Phase 7 teilt der A dem AN mit, dieser solle bis zu einem bestimmten Termin keine "abrechnungsrelevanten Leistungen" erbringen.

was glaubt denn der A, ... welche schon erbrachten Leistungen des AN abrechnungsrelevant sind?

Da müssten Sie den A fragen und nicht dieses Forum - was wissen wir denn was der glaubt?

Ich sehe 2 Möglichkeiten, was hier mit "abrechnungsrelevant" gemeint sein kann: Abrechnung von Bauleistungen (ist hier wohl noch nicht der Fall, wenn Lph. 7 nicht angeschlossen und daher wohl auch noch kein Bauauftrag erteilt wurde) oder Abrechnung von Planungsleistungen - da wäre es mitten in der Lph. 7 aber ein bißchen spät, wenn schon Lph. 5 + 6 erbracht wurden...

Am besten, Sie fragen A selbst mal, was er denn mit diesen Aussagen meint.

Und - für alle Fragesteller in diesem Forum: wenn Sie schon anonymisieren und abstrahieren wollen (im Sinne einer auf das Wesentliche reduzierten Fragestellung, dann allerdings linguistisch eindeutig), sollten Sie auch Hinweise auf mögliche Antworten (oder ihre eigenen Dankansätze dazu) geben, aber nicht Leser oder Experten dazu ermutigen, unbekannte Glaubensfragen zu beantworten...

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
03.09.2012 at 09:13 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: AN soll keine "abrechnungsrelevanten Leistungen" erbringen?

quote:
hjok wrote:....was glaubt denn der A, wann hier ein Auftrag vergeben wurde und welche schon erbrachten Leistungen des AN abrechnungsrelevant sind?

Was glaubt denn der AN?

Fragt sich
bento

P.S.: Glauben heißt "nicht wissen"!
03.09.2012 at 21:42 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : AN soll keine "abrechnungsrelevanten Leistungen" erbringen?
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