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JMF
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 12.02.2012
IP: Logged
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Fotodokumentation vom Bauablauf
Hallo,
ich habe als Architekt ein EFH für einen Kunden geplant und auch die Bauleitung ausgeführt. Die Abnahme ist erfolgt und der Kunde ist eingezogen. Die Mängelbeseitigung läuft noch.
Die Schlussrechnung ist noch nicht erstellt. Der Bauherr möchte jetzt sämtliche Belege der Firmen haben und auch meine Baustellenfotos, die ich während der Bauzeit gemacht habe.
Bin ich verpflichtet, dem Bauherren die Fotos zu geben und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
Sind die Baustellenfotos Bestandteil des Bautagebuches?
Ab wann hat der Bauherr ein Recht auf das Bautagebuch? Muss er dieses im Original oder kann er es als Kopie bekommen?
Gibt es formale Auflagen für den Inhalt eines Bautagebuches oder reichen meine handschriftlichen Notizen?
sind Fotos und Bautagebuch Teil der Dokumenbtation der LP9?
Vielen Dank
JMF
[Edited by JMF on 13.09.2012 at 11:27 Uhr]
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13.09.2012 at 11:26 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Fotodokumentation vom Bauablauf
Das Bautagebuch zu führen ist Grundleistung in Lph. 8. Daraus ergibt sich jedoch noch nicht, dass der Erbringer der Lph. 8 auch verpflichtet ist, dieses Bautagebuch an den AG zu übergeben. Insofern entfallen auch evtl. Formvorschriften.
Etwas anderes ist es jedoch, wenn der An nicht nur die Leistungen der Lph. 8 schuldet, sondern vertraglich verprflcihtet wurde, ein Bautagebuch auch zu übergeben. Dann müsste im Vertrag definiert sein (oder ein Verweis auf ein Vergabehandbuch o.ä. enthalten sein), wo die genaue Art beschrieben ist.
Gleiches gilt für Fotos, deren Anfertigung nicht zu den HOAI-Grundleistungen gehört, die aber vertraglich gefordert sein können.
Die "Dokumentation" in Lph. 9 ist dort in Grundleistung d) beschrieben als "stematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts". Darnter verstehen verschiedene Kommentatoren
- Erfassen, ordnen und aufbereiten aller bei der Planung und Baudurchführung angefallenen Daten als Ausgangspunkt für eine bessere Durchdringung und Lösung zukünftiger Planungsaufgaben
- Dokumentation sowohl für den Planer als auch den Bauherrn
- Beinhaltet auch die nach dem Stand der Ausführung fortgeschriebenen Ausführungspläne (keine Bestandsunterlagen)
[Edited by fdoell on 14.09.2012 at 22:21 Uhr]
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.09.2012 at 22:20 Uhr |
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