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Yoda
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.09.2012
IP: Logged
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Honorarabrechnung für EFH
Guten Abend,
ich bin zufällig auf dieses Forum gestossen, als ich mich über die Höhe des Architektenhonorars informieren wollte.
Denn wir haben jetzt unsere Rechnung erhalten und diese beläuft sich auf 17.000€, für ein EFH mit 146m² WFL.
Die Baukostenschätzung belief sich auf rund 195.000€, für den wir einen Kredit über 150.000€ aufnahmen, Rest sollte durch Eigenkapital und Eigenleistung abgedeckt werden.
Das Honorar sollte 12% betragen, soweit ich mich auch noch erinnern konnte, vom Rohbau, eine ausführliche Erklärung über die zu erwartenen Kosten bekamen wir nicht.
Der Arichtekt sollte ja die Hauptaufgabe mit der Bauüberwachung und Vergabe von Aufträgen haben, wenn er nun einige Dinge dem Bauherren selbst überlässt, sich die bauausführenden Firmen selbst zu suchen, ist dann noch die Höhe seines Honorars gerechtfertigt?
Zeitweise hatten wir auch das Gefühl, dass wir nur nebenbei liefen, da unser Architekt mit einem grösserem Projekt beschäftigt war und wir sehr oft störten oder unpassend vorbeikamen.
Sollte nicht auch in der Rechnung sämtliche Kosten und Arbeitsleistungen aufgeschlüsselt sein, denn wir hatten nur die Endsumme zu stehen.
Wir würden uns auf eine Anwort freuen, wie wir uns jetzt weiter verhalten sollen.
MFG Yoda
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15.09.2012 at 19:49 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung für EFH
Hallo Yoda,
quote: Yoda wrote:
Sollte nicht auch in der Rechnung sämtliche Kosten und Arbeitsleistungen aufgeschlüsselt sein, denn wir hatten nur die Endsumme zu stehen.
Nur die Endsumme geht natürlich gar nicht, aber auch mit deinen Angaben allein kann man nichts anfangen.
1. Ganz wichtig ist immer die Angabe, ob es sich um Netto- oder Bruttokosten handelt!
2. In einem relativ frühen Stadium (vor Baubeginn) hätte der Architekt eine "Kostenberechnung" (das Teil heißt wirklich so) erstellen müssen, in der die zu erwartenden Baukosten nach Kostengruppen (KG 100 - KG 700) aufgeschlüsselt sind.
Hieraus werden für die Honorarberechnung die Nettokosten der KG 300, 400 und - falls geplant - 500 benötigt, denn daraus werden die "Anrechenbaren Kosten" ermittelt.
3. Welche Leistungen wurden beauftragt? Leistungsphase 1-.........?
4. Da es keinen schriftlichen Vertrag gab, wären die Nebenkosten nach Aufwand abzurechnen. Es muss also eine Aufstellung über Telefonkosten, Plankopierkosten, evtl. Fahrtkosten, etc. geben. Gibt es so etwas?
Viele Grüße
bento
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15.09.2012 at 20:20 Uhr |
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Yoda
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.09.2012
IP: Logged
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Re: Honorarabrechnung für EFH
Guten Abend,
Danke für die Antwort, die angegebenen Beträge sind Bruttowerte.
Habe nochmal nachgeschaut, also nach der Kostenschätzung sollen die Kosten für KG 300 & 400 ca 142.000 € betragen.
Da der Vertrag unauffindbar ist, habe ich aus den restlichen Unterlagen gefunden, dass der Architekt als Objektplaner und Bauüberwacher eingetragen ist.
Auch die Vergabe von Aufträgen sollte vom Architekt aus bewerkstelligt werden, was auch bei 3 Gewerken erfolgte, dann aber nicht mehr, das haben wir dann alles selber geregelt.
Zu den sonstigen Kosten gab es keine Aufstellung.
Ich muss auch noch dazu sagen, dass wir nun seit fast 3 Jahren schon in dem Haus wohnen und nun ganz unverhofft diese Rechnung präsentiert bekamen.
Anfragen über das Honorar gegen Bauende wurden immer abgewunken, es habe ja noch Zeit.
Man hätte ja damals ja schon eine Abschlagszahlung leisten können.
MFG Yoda
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17.09.2012 at 20:49 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Re: Honorarabrechnung für EFH
Hallo Yoda,
quote: Yoda wrote:
Ich muss auch noch dazu sagen, dass wir nun seit fast 3 Jahren schon in dem Haus wohnen und nun ganz unverhofft diese Rechnung präsentiert bekamen.
Ja herzlichen Glückwunsch; zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses dürfte also noch die alte HOAI gegolten haben! Da benötigt man insgesamt 3 detailierte Kostenaufstellungen (Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung), um das Honorar berechnen zu können.
Da diese fehlen, wird das nichts mit einer Abschätzung an dieser Stelle.
(Außerdem müssen KG 300+400 getrennt ausgewiesen sein!)
Wenn aber tatsächlich nur ein Betrag in der Rechnung steht, ohne dass ein Festpreis vereinbart war, dann wäre die Rechnung falsch aufgestellt und du solltest sie schnellstmöglich als "nicht prüfbar" zurückschicken.
Die Tatsache, dass die Honorarschlussrechnung erst so spät kommt, bietet keinen Anlass zu Beanstandungen. Geschäftsleute würden darin sogar ein zinsloses Darlehen sehen.
Trotzdem bei dir offenbar irgendetwas völlig falsch gelaufen ist, wirst du deinen Architekten bezahlen müssen. Die Frage ist nur in welcher Größenordnung?
Ich glaube, du wirst ohne Honorarsachverständigen nicht weiter kommen.
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17.09.2012 at 22:12 Uhr |
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