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Knoche
Level: Member
Beiträge: 15
Registriert seit: 24.06.2010
IP: Logged
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anrechenbare Kosten
Guten Tag,
kann ein Objektplaner (OP) anrechenbare Kosten für TA-Leistungen durchsetzen, wenn der entsprechende TA-Fachplaner diese gar nicht erbracht hat?
Bsp:
OP ist beauftragt LPH 1-4, TA-Planer ebenfalls. Es soll im Rahmen der LPH 1-4 auch die ALG 6 durch den TA-Planer geplant werden. Am Ende der LPH 4 halten AG und TA-Planer einvernehmlich fest, dass die Planungsleistungen für die ALG 6 nicht erbracht wurde und auch keine Honorierung dafür anfällt. Der OP hingegen fordert für seine eigene Schlussrechnung die anteiligen anrechenbaren Kosten der ALG 6 gem. Kostenrahmen ein.
Ist das zulässig?
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17.09.2012 at 16:47 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: anrechenbare Kosten
Ja, denn die Frage, wer die Technische Ausrüstung plant, ist auf der Honorarseite irrelevant. Das kann z.B. auch eine ausführende Firma oder der Bauherr selbst sein.
Auf der Leistungsseite ist allerdings zu fragen, wann denn die Koordination und Integration der Anlagengruppe stattgefunden hat, wenn der TGA-Planer sie nicht geplant hat. Ohne eine solche Integration ist die Objektplanung in der entsprechenden Leistungsphase nämlich noch nicht zu Ende!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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18.09.2012 at 08:44 Uhr |
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