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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : anrechenbare Kosten
Beitrag von Nachricht
doaldo
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.09.2012
IP: Logged
icon anrechenbare Kosten

Hallo Forum,
sind Kosten z.B. für die Demontage von Aufzugstechnik KG 394 bzw. 3.1.9 (DIN 276 1981) die vom Bauherrn allein in auftrag gegeben wurden anrechenbar? Und wenn ja in welcher Höhe. Auch wenn die Arbeiten in Regie des AG durchgeführt wurden, so hatten wir als Architekten doch die Koordination und Integration der Arbeiten in den Bauablauf in unserem Aufgabenbereich. Kann man das mit den Eigenleistungen der Bauherrn vergleichen? Auch hier kann ich die ortsüblichen Preise ansetzen. Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

19.09.2012 at 13:11 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten

Anlagen der Aufzusgtechnik gehören zur technischen Ausrüstung, Anlagengruppe "Förderanlagen" KG 460 DIN 276-1. Ihr Abbruch und ihre Demontage ist jedoch Teil der KG 494, Abbruchma0nahmen für technische Anlagen.

Kosten der Technischen Ausrüstung (auch diejenigen der KG 490) sind mit den Abminderungsregeln nach § 35 HOAI bei der Objektplanung anrechenbar.

Nach DIN 276:1981 gehörte Aufzugstechnik zur Kgr. 3.3.8 und waren nach § 10 (4) HOAI 1996/2002 in analoger Weise anrechenbar.

Aufträge werden im Normalfall immer vom Bauherrn vergeben. Die Vergabe durch Dritte erfodert gesonderte Vollmachten.

Technische Ausrüstung wird in Lph. 8 einer Objektüberwachung unterzogen. Ob das ein Ingenieurbüro durchführt oder der AG selbst hierzu fachkundig ist, ist aus Sicht der Leistungen und des Honorars für den Objektplaner nicht relevant.

Ein Vergleich mit Eigenleistungen scheint nicht nötig, wenn es sich um Technische Ausrüstung handelt.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

19.09.2012 at 22:30 Uhr
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doaldo
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 11.09.2012
IP: Logged
icon Re: anrechenbare Kosten

Hallo Herr Doell,
vielen Dank für die Antwort, Jetzt ist es klar, der AG bestand auf Einordnung in 3.1.9 aufgrund Vorgaben BKPV.

20.09.2012 at 07:40 Uhr
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