Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenfehlplanung EFH
Beitrag von Nachricht
MKOTT
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 10.10.2012
IP: Logged
icon Architektenfehlplanung EFH

Wir haben dieses Jahr ein Haus neu gebaut und sind noch dabei. Wir waren bei einem Architekten, der hat uns ein Angebot unterbreitet und dementsprechend sein Honorar berechnet:
LPH4 - 950€
LPH5 - 2800€
LPH6+7 - 3200€
Wärmeschutznachweis - 550 €
Variantenuntersuchung - 250 €
Statik - 1200€
Mehraufwand - 1200€
alles netto zzgl. Steuer.

allerdings hat der Architekt von uns bekommen:
- die komplette Zeichnung (selbst erstellt und als PDF bereitgestellt)
- Bauplanung+ Überwachung hab ich selbst gemacht (Bauherr)
- Ausschreibungen für Fenster (hat er die Rohbaumaße ausgeschrieben und ich musste alle Wände mit dem Meissel bearbeiten
- Variantenuntersuchung gab es keine
- Verträge wurden nicht vorbereitet, das haben wir auch selber gemacht mit allen Firmen
- er war nicht 1x auf der Baustelle
Wärmeschutznachweis wurde falsch berechnet (statt 20 cm Bodenplatte haben wir 25, statt 2-fach Verglasung haben wir 3-fach, etc)
- Genehmigungsplanung war ok, da musste das Dach angepasst werden
- Maße in der Zeichnung wurden vergessen - musste ich alles mit der Rohbaufirma besprechen
- wir haben das alles bezahlt damit es keinen Ärger gibt, aber wofür?
-sämtliche zeitliche Planungen haben wir selber gemacht und die Angebote habe ich auch dann alle selber eingeholt.
- Ausschreibungsplanung (2800€) fand quasi nicht wirklich statt, nur für Dach und Rohbau
- Raumbuch Elektrik habe ich auch selber erstellt ohne Architekten, dafür haben wir beim Elektriker ne Planungspauschale bezahlt
- meine Frage, was und wo kann ich was gegen solche unfähigen Architekten tun, die Sachen berechnen die nicht ausgeführt wurden

vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

10.10.2012 at 15:59 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
icon Re: Architektenfehlplanung EFH

Guten Abend MKott,
auf den ersten Blick sieht es so aus, als wenn der Architekt fast auf der ganzen Linie ziemlich fair abgerechnet haben könnte. Die Abrechnung hinsichtlich der Höhe scheint auch günstig. Die hängt aber direkt am Aufwand, der sich an den Kosten orientiert. Wie hoch waren die Kosten vor MWST, auf denen sein Honorar basiert und wie kompliziert war/ist der Bau?

- Zeichnungen bereitgestellt: Er berechnet keinen Entwurf, sondern erst ab Phase 4! Ungewöhnlich günstig! Alle anderen berechnen dann trotzdem sogar Phase 2 und 3.
- Bauplanung (ich nehme an, dass BauABLAUFplanung gemeint ist) + Überwachung: Hat er nicht abgerechnet, wären Leistungen erst in Phase 8!
- Fenstermaße: Auch wenn die Maße im Plan oder LV falsch waren, muss der Auftragnehmer vor Bestellung messen und dann entweder kleiner bestellen oder jemand hat den Rohbau zu korrigieren, wenn der falsch war. I.d.R. werden Fenster nach Rohbaumaßen ausgeschrieben und mit ausreichenden Toleranzen etwas kleiner eingebaut, der Spalt nach Einbau ausgefüllt.
- Verträge vorbereiten: Ist nicht Aufgabe des Planers! Er erstellt das Leistungsverzeichnis als Vorbereitung der Vergabe. Verträge aufstellen ist Sache eines Juristen oder eines Kaufmanns.
- Baustellenbesuche: Hat er nicht berechnet! Wären in Phase 8 angefallen.
- Falls der Wärmeschutznachweis mit 2-fach-Verglasung ausreichend war, um die gesetzliche Grenze einzuhalten, war der Nachweis erfüllt. Sie haben aber wohl bessere Fenster eingebaut. Dagegen spricht nichts. Die Stärke des Betons der Bodenplatte ist für den Nachweis ziemlich unwesentlich. Wenn 20 cm gereicht hätten, sind 25 cm ein ganz kleines bischen besser. Sie haben, wenn der Nachweis erfolgreich geführt wurde, mit der tatsächlichen Ausführung die gesetzlichen Anforderungen sozusagen übererfüllt.
- Dass mal Maße fehlen, ist bei komplexen Plänen nicht außergewöhnlich. Solange es sinnvoll ist, muss er auf Aufforderung nachbessern, wenn nötig. Stellen Sie sich bitte vor, Sie schreiben gegen Vergütung einen Bericht über 10 Seiten (das soll ein Beispiel für Einholung von Verständnis sein) und jemand sucht Tipp-, Zeichensetzungs- und Grammatikfehler. Ich bin sicher, dass er bei Ihnen etliche findet - ebenso wie bei vielen anderen und mir.
- Elektroplanung ist sowieso Leistung eines anderen und wurde auch nicht abgerechnet.
- Vielleicht basiert seine Rechnung ohnehin nur auf Rohbau, Dach und Fenster, also veredeltem Rohbau. Dann sind alle anderen Planungen nicht die von ihm abgerechneten.
- Zeitplanung (ist wieder Bauablauf gemeint?), siehe oben, ist Phase 8. Angebote einholen. Naja, Planer erstellt LV. Das ist seine Leistung. Es ist nicht so genau geregelt, wer mit der Post verschickt und Angebote einholt. Die öffentliche Hand z.B. verschickt immer selbst. Bei der dürfen wir gar nicht versenden!

Also ruhig Blut und 'ran an neue Aufgaben!

Christian Tietje

____________________________
Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983

10.10.2012 at 22:25 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Architektenfehlplanung EFH

quote:
MKOTT wrote:
Wir haben dieses Jahr ein Haus neu gebaut und sind noch dabei. Wir waren bei einem Architekten, der hat uns ein Angebot unterbreitet und dementsprechend sein Honorar berechnet:
LPH4 - 950€
LPH5 - 2800€
LPH6+7 - 3200€
Wärmeschutznachweis - 550 €
Variantenuntersuchung - 250 €
Statik - 1200€
Mehraufwand - 1200€
alles netto zzgl. Steuer.

Hallo Mkott,
ich kann mich Herrn Tietje nur anschließen.

Zum Teilhonorar für die Ausführungsplanung fällt mir auf: wenn man sich die Zahlen der angebotenen Leistungsphasen im Vergleich ansieht, wird klar, dass Ihr Architekt Ihnen vermutlich weniger als die Hälfte des Honorars angeboten hat, das eine "komplette Ausführungsplanung" kosten würde. Das bedeutet natürlich auch einen geringeren Leistungsumfang.
Haben Sie zu dem Angebot die Prozentsätze vom Grundhonorar angegeben bekommen?

Sprechen Sie am besten in aller Ruhe mit Ihrem Planer über Seine Abrechnung.
LG Höpfner
11.10.2012 at 16:08 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Visit Homepage Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenfehlplanung EFH
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no