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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Architektenrechnung bei vorzeitigem Vertragsende
Beitrag von Nachricht
Lex
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 02.11.2012
IP: Logged
icon Architektenrechnung bei vorzeitigem Vertragsende

Hallo,
wir haben mit einem Architekten ein Haus geplant (Leistungsphasen 1-3, 4 strittig). Es gibt keinen unterschriebenen Vertrag, aber eine schriftlich dokumentierte Baukostenvorgabe von uns.
Der Architekt hat in Leistungsphase 4 keine genehmigungsfähigen vollständigen Unterlagen geliefert (auch nach Nachbesserungsmöglichkeit). Wir haben daraufhin zum Ende der Phase 3 gekündigt, ihn um seine Rechnung gemäß der Absprachen gebeten und mit einem anderen Architekten den Antrag finalisiert und abgegeben (hier sind im wesentlichen die Dokumente des alten Architekten verwendet worden, weil es an formalen Dingen fehlte).
Die eingetroffene Rechnung umfasst neben den Phasen 1-4 zusätzlich nun noch Zusatzpositionen wie Korrespondenz mit dem Bauamt, Erstellung von notwendigen Unterlagen für Ausnahmegenehmigungen oder Planänderungen, weil ein Nachbar seine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme zurückgezogen hat. Hier sind wir der Meinung, dass dies alles keine Zusatzleistungen sind. Stimmt das?

Für die Honorarermittlung hat der Architekt seine Kostenrechnung (nach DIN 276, allerdings mit einem kleinen Fehler), die unsere Baukostenvorgabe deutlich überschreitet, zur Basis genommen. Hier sind wir der Meinung, dass die Zielkostenvorgabe die Basis nach §6 Abs. 2 HOAI sein sollte. Ist das so richtig?
Dann wurden einige Dinge aus den Leistungsphasen 1-3 aus unserer Sicht unzureichend bzw. nicht durchgeführt - hier würden wir Abzüge nach der Siemon-Tabelle machen - ist das so ok? Bei einem Punkt sind wir uns über die Abzugshöhe nicht sicher: Die Entwurfszeichnungen sollten nach HOAI im Maßstab 1:50 bis 1:20 sein - wir haben eine Maßstab 1:200 bzw. leicht größere EDV-Zeichnung bekommen. Welchen Betrag sollte man hierfür abziehen? Der ganze Punkt der Anlage wird mit 5-6% in der Siemon-Tabelle gewichtet.

Nebenkosten möchte der Architekt auch pauschal mit 6% gemäß seinem Vertrag(svorschlag) abrechnen. Hier sind wir der meinung, dass ein Einzelnachweis erforderlich ist, da wir diesen Vertrag ja nicht unterschrieben haben... Ist doch auch o.k, oder?

Noch ein letzter Punkt: Da die vom Architekten geplanten Baukosten deutlich über unserer Zielvorgabe liegen (und es unwahrscheinlich ist, dass unser Baukostenziel eingehalten werden kann), habe ich gelesen, dass der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend machen kann(OLG Naumburg vom 26.10.1994 – 6 U 130/94 ). Müssten wir hierfür in der Angebotsphase bei jedem Gewerk dem alten Architekten die Möglichkeit geben, ein günstiges Angebot einzuholen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

[Edited by Lex on 03.11.2012 at 00:20 Uhr]

[Edited by Lex on 03.11.2012 at 12:51 Uhr]

02.11.2012 at 23:58 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Architektenrechnung bei vorzeitigem Vertragsende

Hallo Lex, hier sind einige Fragen offen:

1. Kostenrechnung = Kostenschätzung oder Kostenberechnung? was habt Ihr erhalten? und wann? erst jetzt zur Abrechnung?
2. Sollte der Architekt Eure Vorstellungen planen und die Kosten gemäß Eurem Budget "hinrechnen"? oder war die Maßgabe, den Entwurf so zu gestalten dass das Budget ausreicht? Normalerweise wäre dies der richtige Weg.
3. Vertrag nicht unterschrieben Ihr habt die Leistung in Anspruch genommen! Fragt mal einen Anwalt, was das BGB dazu sagt.
4. Pläne im M 1:50 und 1:20 gehören gemeinhin zur Ausführungsplanung in LP 5. In LP 3 kannst Du also nichts abziehen.
5. Schadensersatz: Das stelle ich mir kompliziert vor.
Ein "günstiges" Angebot einzuholen hat im Übrigen überhaupt keinen Zweck, wenn die Planung nicht entsprechend ist.

Gruß Hö.

05.11.2012 at 16:07 Uhr
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kumma
Level: Jr. Member

Beiträge: 8
Registriert seit: 04.11.2012
IP: Logged
icon Re: Architektenrechnung bei vorzeitigem Vertragsende

Wie hast du denn das Problem mittlerweile gelöst? Hast du die Rechnung beglichen bzw. hat es Änderungen bezüglich der Rechnung gegeben. Klar ist, dass du diese im Originalzustand natürlich nicht begleichen musst.

06.11.2012 at 11:41 Uhr
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Lex
Level: Jr. Member

Beiträge: 2
Registriert seit: 02.11.2012
IP: Logged
icon Re: Architektenrechnung bei vorzeitigem Vertragsende

Hallo Kumma und hoearc,
vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Die Rechnung ist noch nicht beglichen.
Zu der offenen Fragen:
Fragen 1 und 2:

Eine Kostenschätzung hat der Architekt nie gemacht, sondern nur eine Kostenrechnung - und auch erst nachdem wir den Bauantrag (mit Hilfe eines anderen Architekten formal überarbeitet) eingereicht haben, weil wir ja weiterkommen wollten. Bis dahin hat er immer gesagt, dass es schon passt mit unserer Kostenvorgabe. Es gab von uns also zur Planung eine feste Budgetvorgabe - nicht bloß für die Kostenberechnung.

zu Frage 3:
Ich sehe das auch so, dass wir einen Vertrag haben, allerdings mündlich auf Basis der HOAI und nicht nach dem Vertragsentwiruf, oder sehe ich das falsch?
Auch ein klares ja, dass wir Leistnugen in anspruch genommen haben, die wir natürlich auch honorieren wollen

zu Frage 4:
Ich habe eine Ausgabe der HOAI 2009 in der in Anlage 11 zu Leistungsphase 3 steht, dass die Pläne bei raumbildenden Ausbauten im Maßstab 1:50 bis 1:20 erstellt werden

zu Frage 5:
Sicherlich ist Schadenerstz kompliziert, aber ich verstehe die Aussage nicht wirklich

Noch eine weitere Frage: was versteht man denn gemeinhin unter "prüfbar" - heißt dass, der Architekt muss uns darlegen, wann er uns das Ergebnis der Aktivitäten aus den Leistungsphasen hat zukommen lassen? So würde ich es interpretieren.

Vielen Dank für die Hilfen

07.11.2012 at 11:44 Uhr
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