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franzl
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 13.11.2012
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Vertrag und Abrechnung
Hallo,
unser Architekt hat uns jetzt seine Schlußrechnung geschickt, die er mir jetzt auch erklärt hat. Jetzt habe ich gesehen, dass in unserem Vertrag immer von § 16 HOAI von der Berechnungsgrundlage gesprochen wurde. Nun hat er mir eine Tabelle gegeben, nach der die Berechnung auf Grundlage § 34 HOAI erfolgt ist, das heißt, nach der HOAI 2009. Unser Vetrag wurde am 23.05.2011 geschlossen. Hätte zu diesem Zeitpunkt nicht schon ein anderes Vertragsformular verwendet werden müssen. Ich als Laie, gehe ja davon aus, dass das, was im Vertrag an §§ steht Gültigkeit hat. Im Vertrag steht zwar, dass die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige HOAI Anwendung findet aber ich wie gesagt, als Laie richtet man sich nach den §§ im Vertrag. Da es hier um fast 2.000,00 € geht, würde mich schon interessieren, wer Recht hat.
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13.11.2012 at 05:55 Uhr |
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franzl
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 13.11.2012
IP: Logged
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Re: Vertrag und Abrechnung
Nachtrag. Selbst in seiner Rechnung steht noch als Honorargrundlage Leistungsbild § 15, Honorarzone §§11 und 12, Honorarsatz: Honorartafel § 16 Abs. 1, Umbauzuschlag § 24. Also alles nach (meiner Meinung) alter HOAI von 2002
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13.11.2012 at 06:22 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
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Re: Vertrag und Abrechnung
Hallo franzl,
interessante Frage!
Zuerst habe ich gedacht, HOAI 2009 ist verbindlich.
Mit etwas Abstand würde ich sagen, dass die Vertragsparteien solange frei in der Vereinbarung des Honorars sind, wie es zwischen Mindest- und Höchstsatz der HOAI 2009 liegt.
Somit wäre es m.E. denkbar, dass auf die alten Honorartabellen der HOAI 2002 Bezug genommen wird. Falls aber dort bereits der Mindestsatz der betreffenden Honorarzone vereinbart wurde und das Objekt nicht gerade von Kostenermittlung zu Kostenermittlung immer teurer geworden ist, dürfte eine Mindestsatzunterschreitung vorliegen, sodass automatisch der MIndestsatz nach HOAI 2009 gelten würde.
Vielleicht drehst du dich nur im Kreis?
Viele Grüße
bento
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13.11.2012 at 18:49 Uhr |
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franzl
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 13.11.2012
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Re: Vertrag und Abrechnung
Danke für die Antwort. Ist eben ein schwieriges Thema, gerade für Aussenstehende. Falls noch jemand was weiß, immer her mit den Meinungen.
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14.11.2012 at 06:10 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Vertrag und Abrechnung
1. Was ist denn genau bzgl. der zu erbringenden Leistung vereinbart? Das müsste der Vertrag hergeben. Kommt drauf an, was da wörtlich steht.
2. Nach § 56 HOAI 2009 war die alte HOAI zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses außer Kraft. Was also ist bzgl. der Honorierung der og. Leistung vereinbart, wenn unter Bezug auf die aktuelle HOAI (also die 2009er) auf Paragraphen verwiesen wird, die nicht mit der Honorierung von Gebäudeplanung zu tun haben? Evtl. gar nichts (mit der Folge, dass die HOAI 2009 automatisch gilt).
Ist wohl ein Rechtsproblem. Aber nicht nur das des Planers. Sie haben den Vertrag schließlich auch unterschrieben. Empfehlung: Fachanwalt befragen.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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14.11.2012 at 10:01 Uhr |
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