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JMF
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 12.02.2012
IP: Logged
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Abrechnung besondere Leistungen
Wie rechne ich besondere Leistungen z.B. nach Anlage 2 §3 HOAI 2009 korrekt ab?
Leider konnte ich hierzu im Forum nichts finden.
Bisher habe ich Bauvoranfragen, Bestandsaufnahmen… immer auf Stundenbasis abgerechnet; jetzt aber sagte mir ein Bauherr, dass diese Kosten bei den anrechenbaren Kosten für das Arch. Honorar erfasst werden? Ist diese Abrechnung korrekt?
Vielen Dank
JMF
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30.11.2012 at 11:00 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Abrechnung besondere Leistungen
Hallo JMF,
eigentlich hat sich hierzu nichts geändert.
Es gibt zwar nicht mehr den Verweis, dass die Besonderen Leistungen als Zeithonorar zu berechnen sind, weil eben keine Zeithonorare mehr vorgegeben sind, aber § 3 Abs.3 HOAI sagt:
"Besondere Leistungen sind in der Anlage 2 aufgeführt, die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Honorare für Besondere Leistungen können frei vereinbart werden."
Sie bedürfen einer Vereinbarung. Die Grundlage hierfür solte ein Angebot des Planers mit der Erklärung der Besonderen Leistung sein. Basis ist hier üblicherweise ein Abrechnung nach Aufwand zu einem benannten Stundensatz oder ein Festpreis.
quote: Bisher habe ich Bauvoranfragen, Bestandsaufnahmen… immer auf Stundenbasis abgerechnet; jetzt aber sagte mir ein Bauherr, dass diese Kosten bei den anrechenbaren Kosten für das Arch. Honorar erfasst werden?
Die Bauherrenaussage ist nicht richtig.
Viele Grüße
bento
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01.12.2012 at 00:15 Uhr |
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JMF
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 12.02.2012
IP: Logged
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Re: Abrechnung besondere Leistungen
Vielen Dank für die Antwort.
Gibt es eine komplette Liste für die Nennung besonderer Leistungen?
Gruß JMF
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10.12.2012 at 18:39 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Abrechnung besondere Leistungen
Nein!
Viele Grüße
bento
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10.12.2012 at 21:22 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Abrechnung besondere Leistungen
Genau! Lesen Sie mal § 3 Abs. 3 http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#3!
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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12.12.2012 at 00:42 Uhr |
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JMF
Level: Member
Beiträge: 16
Registriert seit: 12.02.2012
IP: Logged
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Re: Abrechnung besondere Leistungen
Vielen Dank für die Antworten.
Ich möchte Ihnen allen auf diesem Weg ein wunderschönes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch in das Jahr 2013 wünschen.
JMF
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21.12.2012 at 13:50 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Re: Abrechnung besondere Leistungen
quote: JMF wrote:
Vielen Dank für die Antworten.
Bitte sehr, gern geschehen!
Und auch Ihnen und natürlich allen Anderen hier im Forum ein schönes Weihnachtsfest!
Viele Grüße
bento
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21.12.2012 at 18:52 Uhr |
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