Sie befinden sich hier in unserem alten Forum, das nur als Lesearchiv zur Verfügung steht. Neue Beiträge sind nur noch in unserem neuen Forum möglich, das Sie hier erreichen Neues Forum



  HOAI.de - Forum
Home | Hilfe | Überblick | Suchen | PM | Profil
 
 

Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.


Dieses Thema drucken Thema drucken
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Vegütung nach Zeitaufwand § 39 HOAI
Beitrag von Nachricht
Grünling
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 15.06.2010
IP: Logged
icon Vegütung nach Zeitaufwand § 39 HOAI

Hallo miteinander,

Honorare für Freianlagen § 39 HOAI

wie ist der Begriff "Freianlagen" definiert?

Kann z.B. ein Landschaftsgarten im Stadtkern oder an einem historischen Bauwerk (Schloss) als Freianlage bezeichnet werden (ca. 1 ha)?

Bei der Vergütung nach Zeitaufwand:

gibt es da allgemeingültige Stundensätze die man als Orientierungswert anhalten kann?

- für den Auftragnehmen
- Landschaftsarchitket
- Ingenieure
- techn. Zeichner und Mitarbeiten

Vielen Dank

04.12.2012 at 11:34 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit Zitat
Smojo
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 22.10.2009
IP: Logged
icon Re: Vegütung nach Zeitaufwand § 39 HOAI

Hallo,
gemäß § 2 HOAI ist die Definition der Freianlagen wie folgt:
„Freianlagen“ sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken".

Stundensätze sind generell frei vereinbar. Der § 6 HOAI 2002 ist entfallen.

Gruß
Smojo

04.12.2012 at 11:38 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit Zitat
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Vegütung nach Zeitaufwand § 39 HOAI

Hallo Grünling,

man wird vermutlich nie erleben, dass eine Firma fragt, was ein m³ Fundamentbeton oder eine Lohnstunde etwa kostet............. weil sie das selbst kalkuliert.

Es tauchen aber immer wieder Fragen zum Stundensatz bei Architekten- und Ingenieurleistungen auf. Vermutlich liegt das daran, dass dieser Personenkreis wegen der Honorarordnung nicht kalkulieren muss und sich daher die Berechnung der Bürokosten und der daraus folgenden Stundensätze erspart. So wäre es aber eigentlich richtig! Dabei kann je nach persönlicher Gegebenheit natürlich etwas anderes herauskommen.
Wenn man es sich etwas vereinfachen möchte, dann schaut man sich die in regelmäßigen Abständen wiederkehrenden Bürokostenvergleiche der Architekten- und Ingenieurkammern an.

Als grobe Faustwerte sollte man derzeit von folgenden Stundensätzen ausgehen können:
- Büroinhaber: 80,- -100,- €/Std.
- Landschaftsarchitekt und Ingenieure: 60,- -80,- €/Std.
- technische Zeichner: 40,- - 50,- €/Std.

Viele Grüße
bento


04.12.2012 at 21:08 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
Grünling
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 15.06.2010
IP: Logged
icon Re: Re: Vegütung nach Zeitaufwand § 39 HOAI

Hallo,

vielen Dank an Euch, smojo u. bento

einen schönen Tag noch

Grünling

05.12.2012 at 11:07 Uhr
View Profile Send Private Message to User Send Email to User Posts aller User zeigen Antwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit ZitatAntwort mit Zitat
HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Vegütung nach Zeitaufwand § 39 HOAI
:


Login? Username: Passwort: Passwort vergessen ?
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no