|
Ankündigungen: Willkommen im Forum von HOAI.de. Für die Teilnahme an diesem Forum gelten unsere Nutzungsbedingungen.
|
Grünling
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 15.06.2010
IP: Logged
|
Vegütung nach Zeitaufwand § 39 HOAI
Hallo miteinander,
Honorare für Freianlagen § 39 HOAI
wie ist der Begriff "Freianlagen" definiert?
Kann z.B. ein Landschaftsgarten im Stadtkern oder an einem historischen Bauwerk (Schloss) als Freianlage bezeichnet werden (ca. 1 ha)?
Bei der Vergütung nach Zeitaufwand:
gibt es da allgemeingültige Stundensätze die man als Orientierungswert anhalten kann?
- für den Auftragnehmen
- Landschaftsarchitket
- Ingenieure
- techn. Zeichner und Mitarbeiten
Vielen Dank
|
04.12.2012 at 11:34 Uhr |
|
|
Smojo
Level: Member
Beiträge: 28
Registriert seit: 22.10.2009
IP: Logged
|
Re: Vegütung nach Zeitaufwand § 39 HOAI
Hallo,
gemäß § 2 HOAI ist die Definition der Freianlagen wie folgt:
„Freianlagen“ sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken".
Stundensätze sind generell frei vereinbar. Der § 6 HOAI 2002 ist entfallen.
Gruß
Smojo
|
04.12.2012 at 11:38 Uhr |
|
|
bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
|
Re: Vegütung nach Zeitaufwand § 39 HOAI
Hallo Grünling,
man wird vermutlich nie erleben, dass eine Firma fragt, was ein m³ Fundamentbeton oder eine Lohnstunde etwa kostet............. weil sie das selbst kalkuliert.
Es tauchen aber immer wieder Fragen zum Stundensatz bei Architekten- und Ingenieurleistungen auf. Vermutlich liegt das daran, dass dieser Personenkreis wegen der Honorarordnung nicht kalkulieren muss und sich daher die Berechnung der Bürokosten und der daraus folgenden Stundensätze erspart. So wäre es aber eigentlich richtig! Dabei kann je nach persönlicher Gegebenheit natürlich etwas anderes herauskommen.
Wenn man es sich etwas vereinfachen möchte, dann schaut man sich die in regelmäßigen Abständen wiederkehrenden Bürokostenvergleiche der Architekten- und Ingenieurkammern an.
Als grobe Faustwerte sollte man derzeit von folgenden Stundensätzen ausgehen können:
- Büroinhaber: 80,- -100,- €/Std.
- Landschaftsarchitekt und Ingenieure: 60,- -80,- €/Std.
- technische Zeichner: 40,- - 50,- €/Std.
Viele Grüße
bento
|
04.12.2012 at 21:08 Uhr |
|
|
Grünling
Level: Jr. Member
Beiträge: 12
Registriert seit: 15.06.2010
IP: Logged
|
Re: Re: Vegütung nach Zeitaufwand § 39 HOAI
Hallo,
vielen Dank an Euch, smojo u. bento
einen schönen Tag noch
Grünling
|
05.12.2012 at 11:07 Uhr |
|
|
Forum Eigenschaften:
Wer kann neue Beiträge erstellen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann auf Beiträge antworten ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member
Wer kann Beiträge lesen ? Administrator, Moderator, Sr. Member, Member, Jr. Member, Gast
HTML An ? no
UBBC An ? yes
Wortfilter ? no
|
|
|
|