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gertrud
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 28.08.2003
IP: Logged
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abschlagsrechnung LPh8
mein AG (öffentlich) bemängelt Art der Honorarabrechnung für LPh 8.
Habe eine Excel-Vorlage benutzt und die Prüfrechnung zur Abrechnung des Bauunternehmers (BU) vor meiner Abrechnung übergeben.
Für meinen Abschlagsbetrag habe ich zunächst den Prozentanteil der geleisteten Arbeit an den anrechenbaren Kosten ermittelt und diesen %-Betrag vom Honoraranteil für die LPh 8 berechnet.
AG erklärt nun, bei meiner Abrechnung müßte die Abrechnung des BU beiliegen und das Abschlagshonorar würde sich aus dem Verhältnis Abrechnungs- zu Beauftragungssumme ergeben (in meinem Fall hat das BU nur einen Teil der
anrechenbaren Kosten im Auftrag) und nicht aus derm Kostenanschlag.
Meine Excel Vorlage bezieht sich dagegen schon auf %_anteil vom Kostenanschlag. m.E. ist dies auch gerechtfertigtm da es ja durch die % zu keiner abschnittweisen
Überzahlung kommen kann.
Habe versucht dazu zu recherchieren, aber keine brauchbaren Hinweise zu Abschlagsrechnungen gefunden (außer zu prüffähigen Rechnungen allgemein).
welche Vorgabe gibt es zum Inhalt und Grundlage einer Abschlagsrechnung allgemein und zu LPh 8. im besonderen.
Gibt es Literatur zu diesem Aspekt ?
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28.08.2003 at 08:33 Uhr |
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