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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Nicht erfüllter Planungsvertrag - überhöhte Rechnung
Beitrag von Nachricht
Jani
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.01.2013
IP: Logged
icon Nicht erfüllter Planungsvertrag - überhöhte Rechnung

Guten Abend,

Wer kann uns einen Rat geben?

Wir haben einen Planungsvertrag für ein REH mit einem Architekten beinhaltend
Grundlagenermittlung
Vorplanung
Entwurfsplanung
Genehmigungsplanung
Wärmeschutzkonzept und Nachweis
zu einem Pauschalbetrag.

Unsererseits sind wir auf den Architekten mit einem konkreten1:100 Entwurf zugegangen, der von einer Innenarchitektin aus der Familie stammt. Dieser sollte 1:1 übernommen werden und wurde in die Software des Architekten eingegeben, sowie ein Katasteramtauszug eingeholt.
Da das durch uns beauftragte Bodengutachten leider ergab, dass das Grundstück in einem Neubaugebiet auf Grund eines Gründungsfehlers des Nachbarn nicht bebaubar ist, wurde die Planung an dieser Stelle eingestellt.

Folglich sind große Teile der vereinbarten Leistungen nicht erbracht worden. Der Architekt stellt nun den kompletten vereinbarten Pauschalbetrag in Rechnung.

Ist das rechtlich in Ordnung? Wie sollen wir uns verhalten?

Wir freuen uns über Hilfe. Vielen Dank im Voraus.

08.01.2013 at 21:04 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Nicht erfüllter Planungsvertrag - überhöhte Rechnung

Hallo Jani,

faktisch habt ihr den Vertrag gekündigt. Der Architekt hat (da er schuldlos daran ist) einen Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Vergütung, muss sich aber "dasjenige anrechnen lassen, was er in Folge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterläßt."
Puh, das war jetzt ein harter Brocken, bedeutet aber nichts anderes als dass er euch alles das gutschreiben muss, wodurch ihm keine Kosten mehr entstehen (z.B. wird er wohl kein Papier mehr für eine Genehmigungsplanung und für das Wärmeschutzkonzept benötigen). Die spannende Frage in dieser Situation ist immer, ob er kurzfristig einen anderen Ersatzauftrag erhält oder nicht. Falls nicht, entfallen bzgl. der ersparten Arbeitszeit auch keine Kosten.
Ein Planer, zu dem man ein gutes Verhältnis hat, wird den Bogen nicht überspannen, ansonsten werdet ihr es schwer haben, die Pauschale wesentlich zu reduzieren. Aber etwas muss immer gehen!

Was mir jedoch aufgefallen ist, ist der Umstand, dass ihr ein Grundstück "wegen eines Gründungsfehlers" des Nachbarn nicht mehr bebauen könnt. Das habe ich noch nie erlebt! Hat er die Fundamente so weit überstehen lassen oder wie muss man das verstehen?

Letztendlich entstehen euch Kosten aufgrund des Verschuldens eines Nachbarn. Eigentlich fängt man so keine Nachbarschaft an, aber ich würde mir einen Erstberatungstermin bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht holen. Evtl. besteht ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Nachbarn, wobei dann das Pauschalhonorar des Architekten neben dem Grundstückspreis noch der geringere Teil sein dürfte.

08.01.2013 at 22:50 Uhr
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Jani
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 08.01.2013
IP: Logged
icon Re: Nicht erfüllter Planungsvertrag - überhöhte Rechnung

Hallo bento,

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir werden erst einmal ein Gespräch mit dem Planer suchen.

Bzgl. Des Grundstücks, dass sich glücklicherweise nicht in unserem Besitz befindet: Das Bodengutschten ergab eine dicke Torfschicht, die dem Nachbar auch bekannt war, und eine Pfahlgründung zwingend notwendig gemacht hätte. Wie sich dann herausstellte ist der Nachbar dieser Pflicht nicht nachgekommen. Noch dazu hätte beim Bau das Grundwasser abgesenkt werden müssen, was in Verbindung mit dem Torf und de reicht ordnungsgemäßen Gründung des Nachbarn ggf. Zu Schäden an dessen Haus geführt hätte - zu unseren Lasten.

Es ist also eher als Glück im Unglück zu sehen, dass das Projekt nicht zustande kam.
Folglich werden wir versuchen uns mit dem Planer gütlich zu einigen.

Vielen Dank nochmals und herzliche Grüße.

08.01.2013 at 23:49 Uhr
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