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Miky
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Beiträge: 138
Registriert seit: 04.03.2002
IP: Logged
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Umbauzuschlag bei nicht erbrachten Leistungen
Hallo Experten,
ich habe eine Abrechnung nach HOAI für erbrachte und nicht erbrachte Leistungen vor mir (es sei mal egal, ob ich AG oder AN bin, weil mir an einer möglichst objektiven Antwort gelegen ist).
Ich habe mal gelesen, dass die Rechtsprechung auch bei Maßnahmen im Bestand einen Umbauzuschlag abgelehnt hat, da nur Teile einer Vorplanung erbracht wurden und die mit dem Bestand verbundenen Schwierigkeiten/Aufwand, die einen Umbauzuschlag begründen, noch nicht gegeben waren.
UNabhängig davon, wie man zu einer derartigen Rechtsprechenung steht:
Wird bei der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen nach Par 649 BGB ein Umbauzuschlag berücksichtigt? Rein formal verlangt die HOAI nichts weiter, als dass ein Umbau vorliegt. Aber ist nach Par 649 nicht auch zu beachten, dass der Planer dem "Umbauaufwand" gar nicht hatte?
Ich bin gepannt.
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Miky
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05.02.2013 at 21:56 Uhr |
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