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tobinase
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 13.02.2013
IP: Logged
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Planungsleistung Brandschutz abrechnen
Guten Tag zusammen,
wir sind ein Ing.-Büro in Niedersachsen und haben für einen Kunden den Brandschutz erstellt.
Das Bauvorhaben ist eine große Halle ca. 100x30 m mit direkt anschließendem Bürotrakt mit Sozialräumen. Dieser Trakt erstreckt sich über die gesamt Länge der Halle.
Jetzt soll ich eine Kostenaufstellung nach HOAI machen und hierzu bräuchte ich ein paar Ansätze.
- Kann ich die Halle und den Bürotrakt zusammen als Sonderbau ansehen?
- Wie verteilen sich die Prozente auf das Leistungsbild Architekt?
Für ausführliche Antworten bin ich sehr Dankbar.
Mit freundlichem Gruß
Tobias
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13.02.2013 at 14:33 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Planungsleistung Brandschutz abrechnen
Die Frage ist, was Sie denn genau meinen mit "wir haben den Brandschutz erstellt". Planungsleistungen? Nachweise? Pläne für die Feuerwehr? Oder gar Bauleistungen?
Und: welche Kostenaufstellung sollen Sie denn machen? Baukosten? Eine Honorarzusammenstellung? Falls letzteres: welche Vorstellungen (einen konkreten Vertrag scheint es nicht zu geben) hatten denn Sie und der AG bei Auftragserteilung, wie das abgerechnet werden soll und wie sieht das heute aus?
Interessant wäre auch zu wissen: waren das Leistungen im Bestand oder zu einem Neubau? Wenn geplant wurde: welche Planungen gabe es denn noch? Gebäudeplanung? Technische Ausrüstung? Wie sah Ihr Auftrag aus in Abgrenzung anderer Aufträge? Wurde etwas gebaut oder nur etwas nachgeweisen?
Zu dem Thema, ob Brandschutzplanungen im Zusammenhang mit Gebäudeplanungen Grundleistungen darstellen oder nicht, gab es in diesem Forum bereits einen ausführlichen Thread unter http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1661&page=0#6365.
Sorry, ohne ein konketere Beschreibung dessen, was Sie für Leistungen erbracht haben und wie diese in ein Baugeschehen einzuordnen sind, kann man da leider gar nichts sagen.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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13.02.2013 at 21:54 Uhr |
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