Heinrich1234
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Leistungsphase 8 und Honorar
Hallo,
ich bin neu hier und hätte mal ein Thema:
Grundlagen:
Wir haben einen Altbau 1950 den wir mit einem Neubau anschließen. Altbau wird nach KFW Effizienzhaus gestaltet.
Ursprüngliche Architektenleistung war sehr schlecht und fehlerhaft so, dass wir im Einvernehmen uns nach LP 5 getrennt haben.
Dann suchten wir einen Architekten der die Bauleitung LP 8 übernimmt. LP 9 sollte erstmal nur berührt werden im Sinne von fließendem Übergang, vielleicht Mängelauflistung Gewährleistungsuaflistung etc, wurde aber nicht explizit vereinbart
Er meinte er könne nur Stundenlohn abrechnen, auf dieses einigten wir uns mündlich als Abschluß.
Schriftlich gibt es nichts.
Der neue Architekt musste allerdings einige Änderungen vornehmen und den Bauantrag stellen.
Nach Genehmigung ging es dann los.
Aktuell haben wir das Problem, dass er selten auf Baustelle ist, obwohl wir noch in Rohistallationsphase sind, als nächstes Innenputz und dann Estrich anstehen.
Insgesamt hat er bis auf Abbrucharbeiten und Rohbaufirma nur sporadisch seine Arbeiten erledigt. Mal hier ne Bauüberwachung, mal da eine Bauberatung, mal da eine Firmenempfehlung, mal da eine Abnahme, mal hier das mal dort jenes, also insgesamt nur Teilleistungen, KEIN homogenes Leistungsgefüge. Sogar für die Bank hat er nicht mal eine aktualisierte Kostenaufstellung gemacht.
Wir befürchten nun , dass trotz zum Teil negativer Leistung er uns eine "gepfefferte" nicht leistungsgerechte Rechnung serviert.
Klar, wenn eine Tätigkeit 10 h dauert, er daraus 20 oder 30 h, kommt man schon zum Geld.
Meine Frage lautet:
Wie kann man real abrechnen?
Gilt hier die HOAI da nix schriftliches vereinbart wurde?also MIndestsatz? Er bestreitet und sagt jetzt schon ganezr Aufwand.
Wie ist es mit dem Inhalt?
Er hat die Bauüberwachung/ LP8 übertragen bekommen, streitet jetzt aber ab, und sagt er hätte nicht für alles eine Beauftragung erhalten, sprich alles was schief gelaufen ist, will er nix mit zu tun haben.
Beispiel: Planung Kellerhalstreppe ( kam nur von ihm nicht Vorarchitekt) und Überwachung Ausführung. Nun regnet es unter der Tür durch, da Wasser Bodenplatte in Keller läuft. Er sagt mit dem Fenstterbauer hat er nur das Aufmass gemacht, aber keine Bauüberwachung, somit hat er nix mit Estrich draussen und der Abdichtung zu tun. Für uns ist das aber eine unvollständige Planung und Ausführung. Er hätte keinen Auftrag dazub gehabt und Freigabe von uns....
Zudem hätte er mit dem Gewerk Aussenputz nix zu tun. Dies hätte der Bauherr selbst und allein in Auftrag gegeben. Er war aber immer im Thema. LV gab es aufgrund schlechter Vorarchitektenleistung nicht. Wir hatten die Firma selbst ausgewählt. Er hatte aber selbst eine Firma ausgewählt und war bei der dabei bei Angebotserstellung.
Es gibt einige Mängel die entstanden sind udn wenn wir nicht einen guten Energieberater, der selbst Architekt ist hätten, wäre uns das ein oder andere nicht aufgefallen.
Wir haben halt die Befürchtung dass wir berappt werden, obwohl die Leistung nicht stimmt.
Wenn die HOAI gelten würde, was wären dann die anrechenbaren Kosten ? Und wie kann man seine Leistungen bewerten ? Kann man hier Steinfort/Siemon Tabellen heranziehen?
Vielen Dankm im Voraus
Heinrich
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