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RoWoff
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 19.02.2013
IP: Logged
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Honorarermittlung Freiflächensolaranlage
Hallo,
wir sind eine Planungsbüro inbesondere für Bauleitplanung und erarbeiten gegenwärtig einige Bebauungspläne für Solarparks (Freiflächenanlagen bis 10MW). Jetzt haben uns die Investoren gebeten parallel die Baugenehmigungsunterlagen auszuarbeiten. Die spezifischen Fachplanungen (Elt-Bereich) werden uns zugearbeitet. Auslegungspläne und Verschattungsanalysen usw. werden durch uns erarbeitet, sodass es nicht nur beim bloßen Zusammenstellen der Unterlagen bleibt.
Meine Frage ist nun, wie sich das Honorar errechnen läßt, da es meiner Meinung nach weder in den Anwendungsbereich nach §34 oder §43 noch nach §54 der HOAI fällt.
Vielen Dank im voraus, Robert Wolff
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19.02.2013 at 16:24 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarermittlung Freiflächensolaranlage
Eine Suche in diesem Forum nach Photovoltaik oder PV hilft weiter und findet z.B. den folgenden, relativ umfassenden Beitrag http://www.hoai.de/forum/viewtopic.php?TopicID=1151.
Soweit Ihre konkrete Planung davon nicht erfasst ist, wäre es hilfreieh, hier einmal zu posten, worin Ihre Planungleistungen im einzelnen bestehen, z.B. welche technisch-konstruktiven Elemente Sie planen, inwieweit hierbei eine Art Typenplanung mit vielen Wiederholungen vorliegt oder ob Sie vorgefertigte Module/Elemente eines bestimmten Herstellers verplanen usw. Ferner, worin die genaue Zuarbeit im ELT-Bereich besteht, d.h. was Sie dazu geliefert bekommen und was Sie noch selbst erstellen müssen. Usw.usf, also: was ist Ihr Planungsinhalt?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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19.02.2013 at 19:28 Uhr |
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RoWoff
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 19.02.2013
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Re: Honorarermittlung Freiflächensolaranlage
vielen Dank für Ihre Antwort, der Verweis auf den anderen Forenbeitrag hat mir im Prinzip einige Fragen beantwortet, ich hätte jetzt eine Honorarkalkulation nach Stundenaufwand erstellt bin mir aber doch abschließend nicht sicher. .
Die PV-Anlage wird als Eigenstromversorgung (Hauptzweck) für einen Wasserversorgungsbetrieb errichtet. Der "überschüssige" Strom soll aber eingespeist werden.
Zu unserem Planungsauftrag gehören insbesondere die Auslegung, Bestimmung der Standorte der Weselrichter bzw. Übergabestationen und Klärung und Abstimmung der baurechtlichen Belange zum beispielsweise Brandschutz, Waldumwandlung, Artenschutz ... und die Abschließende Zusammenstellung der Bauvorlagen.
Die übrigen Unterlagen wie Stringauslegung, Unterkonstruktion der PV-Module, Wahl der Module, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kabelberechnungen etc. werden uns Seitens des Bauherrn/ anderer Fachplaner zugearbeitet. Auch übernimmt ein anderes Planungsbüro die Auschreibung und Realisierung. Unser Planungsauftrag endet mit der Baugenehmigung.
Grüße
[Edited by RoWoff on 20.02.2013 at 12:42 Uhr]
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20.02.2013 at 12:14 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Honorarermittlung Freiflächensolaranlage
Guten Tag,
von den genannten Aufgaben sind "Auslegung, Bestimmung der Standorte der Wechselrichter bzw. Übergabestationen" als Teile der Vor- bzw. Entwurfsplanung und die "abschließende Zusammenstellung der Bauvorlagen" als Genehmigungsplanung technischer Ausrüstung anzusehen, während die übrigen Leistungen "Klärung und Abstimmung der baurechtlichen Belange zum beispielsweise Brandschutz, Waldumwandlung, Artenschutz" aus Sicht der technischen Ausrüstung eine besondere Leistung sind.
Zumindest teilweise müsste also das Honorar ohnehin nach Aufwand ermittelt werden; deshab spricht m.E. auch nichts dafür, das insgesamt für alle Leistungen zu tun, wenn die Besonderen von den Grundleistungen nicht exakt abgegrenzt werden können. Sind die Grundleistungen eindeutig abgrenzbar, müssten diese bzgl. der Honorar-Teilprozente bewertet werden, was wiederum subjektive Einschätzungen auf Seiten des AGs und de ANs zur Folge hat. Dann kann man gleich auch alles nach Aufwand vergüten.
Die Krux kommt in diesem Fall wohl hauptsächlich daher, dass zum einen die Bauwerke der Technischen Ausrsütung im allgemeinen nicht derart flächig und mit Naturschutzthemen usw. zu bearbeiten sind und dass zum anderen die Leistung hier an 2 veschiedene Planer vergeben wurde. Wir wird denn der Elektroplaner vergütet - mit Teilen eines HOAI-Honorars?
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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20.02.2013 at 13:57 Uhr |
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RoWoff
Level: Jr. Member
Beiträge: 3
Registriert seit: 19.02.2013
IP: Logged
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Re: Honorarermittlung Freiflächensolaranlage
Nochmals vielen Dank für die Antwort.
Die Elektroplanung wird vom bauausführenden Unternehmen erarbeitet, mitgeliefert. Wie die vertraglichen Sachen zwischen diesen beiden Parteien aussehen, weiß ich allerdings nicht.
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20.02.2013 at 14:40 Uhr |
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