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lillyney
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.02.2013
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architektenrechnung bei vorzeitigem Vertragsende
Wir haben für die Sanierung einer DHH einen Architekten gesucht und zunächst für phase 1 und 2 einen Vertrag unterschrieben, zusätzlich die Bauvoranfrage und die Energieberatung beauftragt.
Wir haben uns vor Beendigung von phase 1 und 2 vom Architekten getrennt (weil wir uns nicht gut beraten fühlten), und ihn um die Rechnung gebeten. Unserer Meinung nach wurde phase 1 und 2 nicht abgeschlossen; es gab vorgespräche mit der LBK, aber keine Bauvoranfrage, die Energieberatung war unzureichend, die Diskrepanz zwischen Kostenschätzung und unserem budget konnte nicht geklärt werden.
Wir arbeiten inzwischen mit einem anderen Architekten.
Wir sind nun vollkommen schockiert über die Höhe der Rechnung, die wir bekommen haben; wir sind bereit, eine gewisse Entlohnung zu entrichten, aber finden die Rechnung vollkommen überzogen.
Wie können wir uns wehren? Wie finden wir eine angemessene Bezahlung und eine Einigung?
Sollten wir eine offizielle Kündigung aussprechen? freie Auftraggeberkündigung? oder Kündigung wegen Mängel?
Wir sind dankbar, für Ratschläge oder Weitergabe von Erfahrungen
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20.02.2013 at 18:01 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
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Re: architektenrechnung bei vorzeitigem Vertragsende
Hallo lillyney,
haben Sie dem ersten Architekten bisher nicht gekündigt oder nur mündlich?
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20.02.2013 at 19:20 Uhr |
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lillyney
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 20.02.2013
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Re: architektenrechnung bei vorzeitigem Vertragsende
hallo Ich habe bisher nicht offiziell gekündigt, ich habe eine email geschrieben, dass wir nicht mehr weiter zusammenarbeiten wollen, und dass er uns eine Rechnung schicken soll;
Wie sollte ich vorgehen?
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22.02.2013 at 16:49 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: architektenrechnung bei vorzeitigem Vertragsende
In Ihrem Vertrag steht sicherlich etwas über die erforderliche Form der Kündigung (Schriftform?)
Die Kündigung sollte der Auftragnehmer bestätigen.
Steht in der Rechnung nicht, was genau abgerechnet wurde? Ist die Rechnung für Sie nicht nachvollziehbar, weil die Leistungen nicht aufgeführt sind?
Haben Sie schon mit ihm geredet über seine Rechnung?
Fristen fürs Zurückschicken nicht gerechtfertigter Rechnungen - bitte suchen Sie im Forum - da gab es schon oft Tipps.
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25.02.2013 at 15:13 Uhr |
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fhempel
Level: Sr. Member
Beiträge: 126
Registriert seit: 08.05.2011
IP: Logged
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Re: architektenrechnung bei vorzeitigem Vertragsende
Guten Tag,
Sie sollten sich bezüglich der Kündigung möglichst von einem baurechtskundigem Rechtsanwalt beraten lassen. Denn es ist zu klären, ob Sie tatsächlich aus wichtigem Grund oder nur frei kündigen können.
Zusätzlich sollten Sie die Rechnung des Architekten von einem HOAI-Sachverständigen prüfen lassen. Es ist durchaus möglich, dass die Honorarrechnung Ihres Architekten fehlerhaft und seine Forderung überzogen ist.
Allerdings müssen Sie natürlich zunächst abwägen, ob sich solche Schritte lohnen oder ob es nicht besser wäre, sich in irgendeiner Form mit dem Architekten zu einigen. Wenn es um ein paar Hundert Euro geht, ist das sicherlich der richtige Weg. Geht es aber in die Tausende, lohnt sich in der Regel der zuerst beschriebene Weg.
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Viele Grüße
Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel
Sachverständiger für
Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure
Ausschreibung und Abrechnung nach VOB
http://www.hoai-aktuell.de
http://www.architekt-hempel.de
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26.02.2013 at 12:23 Uhr |
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