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hoko
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.03.2013
IP: Logged
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Umbauzuschlag bei Wiederholung
Einen Guten Tag an alle Damen und Herren im Forum!
Folgende Frage ist bei mir zur Honorarberechnung aufgetaucht:
Es werden mehrere gleiche Objekte umgebaut (Techn. Ausrüstung). Es greift § 11 (2), bis über die achte WH hinaus.
Aufgrund der anfallenden Planungsleistungen ist Umbauzuschlag gerechtfertigt.
Ist der UZ nun auf die gemäß § 11 geminderten Prozentsätze oder auf die "vollen" Prozentsätze der LP 1-7 anzurechnen?
Gleiche Frage gilt auch für die Nebenkosten.
Vielen Dank und viele Grüße ...
[Edited by hoko on 11.03.2013 at 16:44 Uhr]
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11.03.2013 at 16:42 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Umbauzuschlag bei Wiederholung
Der Sinn der Abminderung bei Wiederholungen ist ja, dass man weniger Honorar zahlt, weil sich die Planungsaufgabe stets gleich wiederholt. Warum sollte das für den Umbauzuschlag nicht auch gelten, wenn der Bestand jedesmal gleich ist und das was neu gebaut wird auch?
ALso: UZ gibts i.d.R. auf das wie auch immer ermittelte Honorar. Wenn das abgemindert ist, dann darauf.
Bei den Nebenkosten ist die Frage, wie die berechnet werden. Ich persönlich sehe bei Umbauten nicht unbedingt mehr Nebenkosten; die Anzahl Pläne, Anfahrten zu Ortsterminen usw. sind nicht unbedingt höher. Ich würde daher die für die jeweilige Planung üblichen Nebenkosten-Prozentsätze eher auf das Basishonorar beziehen, ggf. auf das Honorar einschl. UZ mit entsprechend verminderten Prozentsätzen.
Im Zweifelsfall vereinbart man Nebenkosten auf Nachweis, das ist die fairste Abrechnungsmethode, allerdings auch mit etwas Aufwand zur Zusammenstellung und zum Prüfen verbunden. Kommt halt immer drauf an, von wiviel Geld man dabei redet., ob sich Chose mit den Nachweisen unter dem Strich lohnt oder nicht.
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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11.03.2013 at 21:56 Uhr |
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hoko
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 11.03.2013
IP: Logged
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Re: Re: Umbauzuschlag bei Wiederholung
Sehr geehrter Herr Doell,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Freundliche Grüße
hoko
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12.03.2013 at 08:17 Uhr |
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