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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar LP 8, bei Eigenbau?
Beitrag von Nachricht
hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Honorar LP 8, bei Eigenbau?

Hallo, ich habe eine Frage zum Honorar für die Bauüberwachung LP 8:

Wenn die Bauausführung von Bauarbeiten zu einem Großteil oder ganz in Eigenleistung erfolgt, dann ist, abgesehen von Haftungs- Themen, der Überwachungs- Aufwand gegebenenfalls viel höher als bei einer Bauausführung durch Fachfirmen.

Wie kann ich im Angebot für die LP 8 darauf reagieren?
Honorarzone anders anbieten als für die vorausgegangenen Leistungsphasen? Geht das?

Danke für Tipps oder links

26.03.2013 at 22:42 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Honorar LP 8, bei Eigenbau?

Für solche Mehraufwendungen sind zwei Paragraphen einschlägig:

§ 3 Abs. 2 sagt, dass die Tabellenhonorare für diejenigen Leistungen gelten, die im Allgemeinen erforderlich sind, wobei darunter in Lph. 8 die normgerechte Ausführung durch Fachunternehmen verstanden wird.

In § 7 Abs. 4 ist geschrieben, dass die Höchstsätze bei außergewöhnlichen Leistungen durch schrifltiche Vereinbarung überschritten werden dürfen.

Wenn der Bauherr selbst ein Fachunternehmer ist, d.h. alle Regeln der Kunst kennt, muss er sich überlegen, ob er sich selbst über einen Planer kontrollieren will oder nicht, d.h. ob er überhaupt Lph. 8 in Auftrag geben möchte.

Ist er kein Fachunternehmer, stellt sich die Frage, wie er die Leistung fachgerecht erbringen will. Soll der Planer ihn dabei in einem Maße beraten, d.h. ausbilden, wecles das Maß dessen, was man bei einem Fachunternehmen an Information weitergeben würde, deutlich übersteigt, ist das keine HOAI-Leistung mehr.

Wichtig für den Planer: erst spricht man über Leistung (und in diesem Fall auch Haftung) und dann über Honorar! Die zu erbringende Leistung und die zu übernehmende Haftung würde ich als Planer vor Vertragsabschluss mit dem Bauherren klären und dann der Planungshaftpflichtversicherung vorlegen. Die wird einem dann schon mitteilen, welche Rsisiken sie bei diesem Objekt übernimmt und welche nicht. Dann muss man sich als PLaner überlegen, ob man so einen Auftrag unter Haftungsgesichtspunkten annehmen möchte, schließlich haftet man ggf. mit seinem gesamten Privatvermögen sein Leben lang, wenn etwas schief geht und man dafür schuldig gesprochen wird.

Erst wenn alle Leistungs- und Haftungsfragen befriedigend geklärt sind, geht man an das Honorar. Da bieten die og. Paragraphen genügend Stoff, um die Höchstsätze zu überschreiten. Ich persönlich würde so etwas dann nur nach Aufwand abrechnen, allerdings bei einem anständigen Stundensatz und nicht zu "Zeichnerlöhnen". Schließlich soll der Stundensatz dafür sorgen, dass ich davon leben kann und nicht bloß ein Taschengeld verdiene.

Wenn der Bauherr sich darauf dann auch noch einlässt, weil er unter dem Strich weniger zahlt als wenn Fachfirmen das ausführen würden und der Bauüberwacher ein HOAI-Honorar nähme, können schließlich alle gewinnen. Wenn.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

27.03.2013 at 00:16 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Honorar LP 8, bei Eigenbau?

Vielen Dank Herr Doell für die ausführliche Antwort.

27.03.2013 at 09:32 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar LP 8, bei Eigenbau?
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