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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Anrechenbare Kosten HOAI
Beitrag von Nachricht
U.Zickler
Level: Jr. Member
Beiträge: 4
Registriert seit: 25.03.2013
IP: Logged
icon Anrechenbare Kosten HOAI

Hallo zusammen,

ich habe nochmal eine Frage zu den anrechbaren Kosten der HOAI TGA. Wir sind mit der Objektüberwachung (ausschließlich LP acht) beauftragt. Nach "Simmendinger" sind Anlagen der KG 500 bei der technischen Ausrüstung nur bedingt anrechenbar. Wir haben ca, 575.000 € Herstellsumme an Technik in Außenanlagen überwacht. Das sind Abwasseranlagen, Wasseranlagen, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, und Starkstromanlagen. Heißt das für uns als überwachendes Ing.-Büro, dass diese Kosten nicht zu 100% als Herstellsumme angerechnet werden dürfen? Und was heißt dann "bedingt"?

Danke vorab für Ihre Hilfe.

Mfg U. Zickler

[Edited by U.Zickler on 09.04.2013 at 16:09 Uhr]

[Edited by U.Zickler on 09.04.2013 at 16:09 Uhr]

09.04.2013 at 16:08 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Anrechenbare Kosten HOAI

§ 52 (3) HOAI 2009: "Nicht anrechenbar sind die Kosten für die nichtöffentliche Erschließung und die Technischen Anlagen in Außenanlagen, soweit der Auftragnehmer diese nicht plant oder ihre Ausführung überwacht. "

Die Bedingtheit der anrechenbaren Kosten steht in dem vorgenannten Paragraphen: plant oder überwacht der Auftragnehmer die Leitungen in den Außenanlagen mit, sind sie anrechenbar. Tut er das nicht (sondern beschränkt sich auftragsgemäß auf die Technische Ausrüstung der Gebäude selbst, übliche Schnittstelle = "1m vor der Außenwand", d.h. die Wanddruchdringung und Abdichtung gehört noch zum Gebäude und die Leitung im Erdreich ist dann i.d.R. ein Ingenieurbauwerk), sind eben nur die Kosten derjenigen Anlagengruppen anrechenbar, die er plant oder überwacht.

Beachten Sie auch die nach § 52 (2) zusammenzufassenden Anlagen zu Anlagengruppen, die bei der technischen Ausrüstung jeweils ein honorartechnisches Objekt bilden. Sie haben in Anlagengruppe 1 drei Anlagen, in Anlagengruppe 2 eine und in Anlagengruppe 4 eine, das gibt also 3 Honorarberechnungen.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

09.04.2013 at 21:56 Uhr
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