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Depri
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 10.04.2013
IP: Logged
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bezahlte Umbauplanung verworfen - Neubauplanung voll berechnet
hallo,
ich habe mich angemeldet, weil ich wohl ähnliche Probleme habe wie viele andere Schreiber hier im Forum.
Wir haben mit einem "gut bekannten" Architekten den Umbau einer Scheune zum Wohnhaus geplant.
Ohne schriftlichen Vertrag wurde die Planung bis zur LPh4 mit erteilter Baugenehmigung durchgeführt und komplett bezahlt. Die Abrechnung erfolgt komplett nach HOAI mit Umbauzuschlag, das war ziemlich teuer, aber rechtlich wohl nicht infrage zu stellen, höchstens moralisch (was nach HOAI ja nichts bedeutet – ich habe das Gefühl, die HOAI ist eine Lizenz zum Gelddrucken)
Bei den weiteren eigenen Schritten war festzustellen, daß aufgrund der Substanz, die vorher vom Architekten nicht erkennbar umfassend geprüft, sondern nur "angesehen" worden war, das Umbaukostenrisiko gar nicht abschätzbar war.
Selbst eingeholte Erkenntnisse ergaben, daß ein Abriß und Neubau finanziell besser überschaubar und bzgl. der zukünftigen Risiken (z.B. Feuchtigkeit im alten Mauerwerk etc) richtiger wäre.
Die eigene Voranfrage beim Bauamt ergab, daß mit einer ergänzenden Baugenehmigung zu rechnen wäre. Dazu müßte nur gewisse Flächenberechnungen - und damit eine neue Antragszeichnung - eingereicht werden.
Dieses Ergänzung wurde mit dem Architekten besprochen, die Zeichnung mit Bauantrag eingereicht.
Die Genehmigung liegt noch nicht vor, aber die Rechnung des Architekten.
Der will nun Geld für eine Neubauplanung, und zwar für die LPh2-4.
Damit beginnt das Drama:
Aus meiner Sicht wäre eine Rechnung für LPh4 noch ok, aber 2 und 3
Wenn nichts von der Umbauplanung genutzt wird, was ja nicht der Fall ist, da nur der Grundriss und ein Teil der Ansichten neu gezeichnet wurde, hat der Architekt tausende€
für die Umbauplanung kassiert und will die
Neubauplanung jetzt nochmal abkassieren.
Wer kann mir hilfreiche Hinweise geben?
Wenn die brutale Wahrheit lauten muß:
Pech gehabt, blöd gewesen, Lehrgeld zu zahlen, sagt es bitte auch !
danke für Beratung.
Ich fühle mich
Depri
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10.04.2013 at 19:55 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: bezahlte Umbauplanung verworfen - Neubauplanung voll berechnet
Es könnte sein, dass die beauftragte Grundleistung b) Beraten zum gesamten Leistungsbedarf der Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung nicht mangelfrei erbracht wurde.
Das heißt, dass eine ausführliche Bestandaufnahme oder Begutachtung durch einen entsprechenden Fachmann hätte bei einem solchen Bestandsbau angeraten werden müssen.
Durch das Unterlassen dieser Empfehlung ist die danach erstellte Kostenschätzung und die Kostenberechnung unvollständig und die Planung als solche nicht nutzbar.
Möglicherweise haben Sie da einen Rückzahlungsanspruch; beraten Sie sich hierzu am besten mt einem Fachanwalt für Architektenrecht
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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10.04.2013 at 20:55 Uhr |
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Depri
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 10.04.2013
IP: Logged
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Re: bezahlte Umbauplanung verworfen - Neubauplanung voll berechnet
hallo Herr Döll,
läuft sowas nicht immer auf einen Gutachterstreit heraus, der Widersprüchliches ergibt, lange dauert und viel Geld kostet?
Sehen Sie eine saubere Argumentation einer
Gegenrechnung, damit es nicht langwierig unerfreulich wird.
Bei der Grundlagenberatung gab es nur eine kurze Antwort, - daß das Mauerwerk schon ok ist und daß Feuchtigkeitsschäden nicht zu befürchten sind.
Der Bau sollte so laufen, den Steinboden innerhalb des Fundaments auszubaggern, eine neue Sohle zu gießen, den Innenbau zu erstellen und zuletzt das alte Dach abzutragen, - damit die Mauern nicht zusammenfallen.
Außen sollte dann eine Holzvorhangfassade mit Dämmung in das 80 Jahre alte 1 1/2steinige Mauerwerk verankert werden.
Backsteine mit Sand-Kalk-Fugen, kaum Zement und damit sehr brüchig.
Solange jetzt die Scheune noch steht, muß ich sowas wie eine Beweissicherung durchführen lassen, wenn ich mich auf einen Streit einlassen sollte.
Der Mann soll dafür bekannt sein, auch zu prozessieren.
Habe ich leider alles erst jetzt in Erfahrung gebracht, bisher kannte ich nur als Bekannten ohne Berufsbezug.
immer noch
Depri
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10.04.2013 at 21:31 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: bezahlte Umbauplanung verworfen - Neubauplanung voll berechnet
Hallo Depri,
ich fürchte, dass Sie eine genaue Klärung über das Forum nicht erreichen werden.
Jedoch ist es bei der Architektenleistung wie bei jeder anderen Leistung nach deutschem Recht so, dass eine Nachbesserung einer mangelhaft erbrachten Leistung durch den Auftraggeber nicht zusätzlich bezahlt werden muss.
Die HOAI regelt die Höhe von zu leistenden Zahlungen.
Es ist in einem Fall wie ihrem aber herauszufinden, ob die Überarbeitung der Planung (und dann sicherlich auch der Bauvorlagen) eine Mangelbeseitigung sind und demnach überhaupt nicht zu bezahlen wären.
Das kommt wiederum auf die vertraglichen (mündlich oder schriftlich, durch schlüssiges Handeln... hauptsache rechtssicher nachweisbar) Vereinbarungen an.
Solche Sachen sind nicht immer aussichtslos für den Bauherrn, aber ohne zumindest die Beratung eines Anwalts halte ich es für riskant, sich auf Streitigkeiten dieser Art einzulassen.
Viel Glück Höpfner
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11.04.2013 at 08:11 Uhr |
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