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hochbauingenieur
Level: Jr. Member
Beiträge: 8
Registriert seit: 28.06.2011
IP: Logged
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Nachweis Feuerwiederstand
Der Prüfingenieur für baulichen Brandschutz fordert vom Tragwerksplaner den Nachweis zum Feuerwiderstand tragender Bauteile. Ist dies eine Grundleistung nach HOAI (und mit dem Honorar abgegolten) oder eine besondere Leistung, die dann zusätzlich zu vergüten wäre ?
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12.04.2013 at 08:30 Uhr |
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CT1956
Level: Sr. Member
Beiträge: 151
Registriert seit: 17.03.2007
IP: Logged
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Re: Nachweis Feuerwiederstand
Hallo Wiiderstand,
Belange der Planung vom Planer, d.h. vom aufstellenden Tragswerksplaner, ausführungsseitig vom Überwacher auf korrekte Ausführung zu bestätigen.
Beides ist Grundleistung, weil Bestandteil einer mangelfreien Planung und Errichtung/Überwachung. Ich würde es mir auch noch vom Ausführenden bestätigen lassen (Betonüberdeckung über Stahl usw.).
CT
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Tietje
Energie- und Wärmetechnik
Gießen 1983
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12.04.2013 at 13:42 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Nachweis Feuerwiederstand
Anlage 2.10.3 nennt "Bauphysikalische Nachweise zum Brandschutz" als Besondere Leistung.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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12.04.2013 at 19:10 Uhr |
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