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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar
Beitrag von Nachricht
Knut
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.04.2013
IP: Logged
icon Honorar

Hallo!
Ich habe mündlich mit einem Kunden vereinbart mehrere Entwürfe zu erstellen, die dem Kunden im Endeffekt nicht zusagten. Es fanden mehrere Treffen statt und die verschiedenen Entwürfe sind außerdem auf meinem PC vorhanden. Der Kunde ist nun der Meinung, dass eine Abrechnung nach HOAI nicht zulässig ist, da die Entwürfe nicht gefielen. Wie ist hier die Rechtslage ?

15.04.2013 at 12:32 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Honorar

Hallo Knut,

ich befürchte, der Kunde wird am längeren Hebel sitzen, wenn er die Entwürfe als Aquise ansieht, frei nach dem Motto: "Ich muss doch erst mal sehen, ob die Chemie stimmt."

Letztendlich müsstest du beweisen können, dass er dir mündlich einen verbindlichen Planungsauftrag (worüber?) erteilt hat und das dürfte sehr schwer werden.

Im Grunde stellt sich natürlich auch die Frage, warum du nicht gleich ein Honorarangebot eingereicht hast oder zumindest auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen hast, wenn du es von Anbeginn an nicht als Aquise ansehen wolltest?
Klar, dass man sich in dem Frühstadium damit auch potentielle Kunden vergraulen kann, aber ich vermute mal, dass sich dein Kunde gerade jetzt unfair behandelt fühlt, denn "er wollte ja erst mal nur schauen und nicht gleich kaufen".

Viele Grüße
Bento

15.04.2013 at 18:51 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Honorar

Heißt für den Kunden "nicht nach HOAI", dass er fürchtet, mehr Leistung zu bezahlen als er erhält oder heißt es gar keine Bezahlung?
Das wäre zu klären.

Gab es bei der mündlichen Absprache eine Vereinbarung über die Kosten der Entwürfe oder gab es eine Information für den Kunden, zu welchem Stundensatz er die Entwürfe bestellt hat?

15.04.2013 at 19:19 Uhr
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Knut
Level: Jr. Member
Beiträge: 2
Registriert seit: 15.04.2013
IP: Logged
icon Re: Honorar

Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten! Es wurden über die Zeit 10 Entwürfe vorgestellt, keine hat den Kunden zu 100 % zufrieden gestellt. Vorab wurden keine Honorare bezüglich der Entwürfe abgesprochen. Nach HOAI sollten nach dem Mindestsatz 2400 Euro abgerechnet werden, der Kunde will jedoch nur maximal 300 bezahlen, eigentlich gar nichts. Normal gehört es doch zum Allgemeinwissen, dass auch Architekten nicht umsonst arbeiten ? Beim nächsten Mal ist es dann wohl tatsächlich klüger alles schriftlich festzuhalten. Nochmals Danke für eure Hilfe!

15.04.2013 at 19:53 Uhr
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HOAI.de - Forum : Honorarberechnung nach HOAI : Honorar
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