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HOAI.de - Forum : Leistungsbilder außerhalb der HOAI : Abrechnung Grundlagenermittlung
Beitrag von Nachricht
SuzieQ
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.04.2013
IP: Logged
icon Abrechnung Grundlagenermittlung

Hallo an das Forum,
ich hoffe, es kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich soll bei einer Begehung für unsere Kirchengemeinde die Schäden an den Gebäuden feststellen und dokumentieren. Da ich angestellte Architektin bei einer Baufirma bin möchte ich das gerne als Nebentätigkit abrechnen.
Ist das rechtlich möglich und wenn ja, was für einen Stundenlohn müßte man ansetzen? Es handelt sich um eine reine Aufnahme, keine Instandsetzung der Gebäude.

Im Voraus vielen Dank für die Hilfe!

15.04.2013 at 15:35 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Abrechnung Grundlagenermittlung

Hallo,

quote:
Da ich angestellte Architektin bei einer Baufirma bin möchte ich das gerne als Nebentätigkit abrechnen. Ist das rechtlich möglich und wenn ja, was für einen Stundenlohn müßte man ansetzen?

Klar geht das, warum nicht.
Was du dafür als Stundenlohn ansetzen "müsstest", bleibt dir überlassen. Es gibt keinen Mindeststundenlohn oder so etwas ähnliches. Selbstständige Architekten würden wohl irgendwo im Bereich zwischen 60-80 €/h liegen.

Allerdings solltest du dir vorher noch Gedanken um folgende Punkte machen:

1) Wer wird dein Auftraggeber: die Kirchengemeinde, die Rendantur oder das Bistum?
Nur damit dein Vertrag von Anfang an mit der richtigen Stelle besprochen wird.

2) Die Kirche ist ein öffentlicher Auftraggeber. Wenn du jetzt im Sinne Schadensaufnahme tätig wirst und diese Schäden tatsächlich irgendwann mal behoben werden sollen, dann könnte die Baufirma, für die du arbeitest, wegen deiner Vorbefasstheit als evtl. möglicher Bewerber ausgeschlossen werden.

3) Hast du deinen Arbeitgeber über die vorgesehene Nebentätigkeit informiert bzw. evtl. sogar eine Genehmigung eingeholt?

4) Ohne Berufshaftpflichtversicherung ist eine derartige Tätigkeit riskant. Stell dir vor, du übersiehst einen kapitalen Schaden, der kurze Zeit später verherende Folgen hat. Evtl. möchte der öffentliche AG ohnehin den Nachweis einer Haftpflichtversicherung sehen.

Trotzdem viel Erfolg wünscht
bento



15.04.2013 at 19:25 Uhr
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
icon Re: Abrechnung Grundlagenermittlung

Hallo SuzieQ,
die Kirche hat eigene Regelungen für die Vergabe von Planungsleistungen.
Das würde ich an Deiner Stelle recherchieren, damit Deine Gemeinde nicht einen Form-Fehler macht.
Außerdem schau in Deinen Arbeitsvertrag, ob Nebentätigkeiten darin ausdrücklich zugelassen sind.

Zum Stundensatz - bei Nebentätigkeit ohne Haftpflicht: keine Ahnung

15.04.2013 at 19:36 Uhr
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