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jensjensen
Level: Jr. Member
Beiträge: 5
Registriert seit: 09.08.2005
IP: Logged
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Überhöhtes Pauschalhonorar nach Bezahlung anfechtbar ?
Guten Tag,
ein Bauherr, der sich mit HOAI auskennen "müsste", lässt sich auf eine Pauschalhonorarvereinbarung ein, weil es schnell gehen musste. Anrechenbare Kosten wurden in der Vereinbarung nicht erwähnt, sondern nur die Leistungen und das Honorar bestimmt. Der AG bezahlt wie beauftragt und ein sachkundiger Dritter stellt ca. ein Jahr später fest, dass bei Anwendung der Honorartafel nur ca. ein Viertel des gezahlten Honorares gerechtfertigt gewesen wäre. Es handelt sich somit um eine Höchstsatzüberschreitung, die man aber spätestens bei Bezahlung hätte erkennen können, weil zu diesem Zeitpunkt die Kostenberechnung schon vorlag. Hat der AG eine Chance auf Rückforderung ? Ich fürchte (trotz Verstoß gegen HOAI) nein, weil der AG sachkundig war.
Sonnige Grüße an alle übrigen Sachkundigen
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25.04.2013 at 16:13 Uhr |
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hoearc
Level: Sr. Member
Beiträge: 158
Registriert seit: 08.08.2012
IP: Logged
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Re: Überhöhtes Pauschalhonorar nach Bezahlung anfechtbar ?
Ich würde mich der Meinung anschließen, das mit der Sachkunde des AG fiele mir da auch ein.
Jedoch ist das ja sicher ein Fall für den Rechtsanwalt.
Und vor Gericht geht es dann vielleicht nicht alleine um die Sachkunde, sondern auch um die Transparenz der Abrechung.
Konnte der AG anhand der ihm vorliegenden Informationen die Überschreitung erkennen?
Mein Tipp: als AG Anwalt konsultieren.
Oder sind Sie der AN?
Gruß Höpfner
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25.04.2013 at 19:55 Uhr |
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
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Re: Überhöhtes Pauschalhonorar nach Bezahlung anfechtbar ?
Ich meine nicht, dass das etwas mit Sachkunde zu tun hat.
Wenn der Höchstsatz überschritten wurde, gibt es m.E. einen Anspruch auf Reduzierung auf den Höchstsatz und zwar so lange, bis der Anspruch verjährt ist (3 Jahre zum Jahresende).
Anderenfalls würde es ja sonst auch bedeuten, dass ein Planer das Honorar nicht mehr auf den Mindestsatz anheben könnte, sobald der Bauherr die mindestsatzunterschreitende Pauschale gezahlt hat bzw. die Kostenberechnung schon länger bekannt war.
Genaueres wird aber ein Jurist sagen können.
Viele Grüße
bento
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25.04.2013 at 21:15 Uhr |
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