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RA_Hani
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 02.10.2003
IP: Logged
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Planung f. Stromschiene u. paralleler Rückleiter nach Teil VII o. Teil IX
Hallo, habe ein Abrechnungsproblem und bitte dringend um Hilfe. Es wurde eine Planungsleistung für eine S-Bahn erbracht. Gegenstand war die Planung einer Aluminium-Stromschine und eines parallelen Rückleiters. In der Schlussrechnung wurde diese Leistung nach Teil IX der HOAI als Technische Ausrüstung von Ingenieurbauwerken auf dem Gebiet der Elektrotechnik gem § 68 Ziffer 3 HOAI abgerechnet.
Der Auftraggeber will jedoch auf Grundlage die Verkehrsanlagen gem. § 51 Abs. 2 Ziffer 2 HOAI und damit Teil VII der HOAI abrechnen. Der Auftraggeber meint die elektrotechnischen Planungen wären im Bereich Verkehrsanlagen eingeschlossen.
Konkret geht es daher um die Frage der Einordnung in den Bereich Verkehrsanlage oder technische Ausrüstung, insbesondere nach Rechtsgrundlagen, Kommentierung und Urteilen etc.
Besten Dank im voraus th
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02.10.2003 at 12:34 Uhr |
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