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holgus
Level: Jr. Member
Beiträge: 9
Registriert seit: 14.10.2003
IP: Logged
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Stunden-Honorar!
Hallo,
ich bin noch Neuling und frage mich wann der §6 der HOAI, also die Abrechnung nach Stunden zum tragen kommt?
Wann Leistungsphasen, wann Stundenabrechnung ??
Freue mich über jeden Tip!
Gruß Holger
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Dipl.-Ing. Holger Schnitzler
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14.10.2003 at 21:03 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: Stunden-Honorar!
Nach Leistungsphasen ist im Prinzip immer abzurechnen. § 6 greift nur dann, wenn die HOAI die Vereinbarung eines Zeithonorars ausdrücklich zulässt oder vorschreibt (z. B. §§ 16 Abs. 2 und 3, 26, 28 Abs. 3, 32 Abs. 3 etc.).
§ 6 Abs. 1 zielt darauf ab, die Grundlagen der Vereinbarung der Höhe und dem Zeitaufwand nach erkennbar werden zu lassen. Festbetrag/Höchstbetrag oder konkreter Stundensatz steht nicht zur freien Disposition. Grundsätzlich sind Fest- oder Höchstbeträge zu vereinbaren, kalkuliert nach Stundenaufwand und dem Stundensatz nach § 6 Abs. 2. Nur in den Sonderfällen, die eine Vorausschätzung nicht ermöglichen, kann ein Stundensatz vereinbart werden. Es liegt also kein Wahlrecht vor.
[Edited by Christian Wolz on 15.10.2003 at 08:20 Uhr]
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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15.10.2003 at 08:12 Uhr |
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