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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Ausführungs- / Montageplanung
Beitrag von Nachricht
Nordlicht36
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 12.06.2013
IP: Logged
icon Ausführungs- / Montageplanung

Hallo an Alle!

Ich habe mal folgende Frage: Wir sind ein ausführendes Elektroinstallationsunternehmen. Wir haben von unserem Fachplaner eine mehr als dürftige Ausführungsplanung bekommen.

Meine Frage was muss bei einer Elektroinstallationsausführungsplanung laut HOAI alles enthalten sein?

Ich würde mich über Antworten freuen!

12.06.2013 at 14:47 Uhr
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
icon Re: Ausführungs- / Montageplanung

Guten Tag,

das steht in der HOAI nur sehr allgemein, hier ein Auszug aus Anlage 14 http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage14:


Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachleistungen bis zur ausführungsreifen Lösung

b) Zeichnerische Darstellung der Anlagen mit Dimensionen (keine Montage- und Werkstattzeichnungen)

c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen

d) Fortschreibung der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibensergebnisse


Vorher, nämlich in Leistungsphase 3, muss natürlich auch schon einiges gemacht sein, z.B.

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)

a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zum vollständigen Entwurf

b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile

c) Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschreibung

d) Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen)

e) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit


Wenn Sie es etwas fachspezifischer und genauer haben wollen, schauen Sie vielleicht eher in die einschlägigen DIN-Normen der VOB/C (oder auch VDI/VDE-Richtlinien), da steht ja u.a. drin, was alles zu liefern ist (Kap. 0), aber auch in VOB/A § 9.

____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de

12.06.2013 at 20:33 Uhr
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bento
Level: Sr. Member
Beiträge: 902
Registriert seit: 25.03.2007
IP: Logged
icon Re: Ausführungs- / Montageplanung

Hallo Nordlicht36,

schau mal hier: [url=http://] http://www.hoai.de/online/HOAI_2009/HOAI_2009.php#anlage14[/url]

bzw.

in Kürze (für neue Aufträge) hier ab S. 133 ff: [url=http://] http://www.hoai.de/Bundesrats-Drucksache%20334-13.pdf[/url]

Nähere Ausführungen zum Bereich Elektro wird es sicherlich in dem ein oder anderen Kommentar geben, den ich aber momentan nicht zur Hand habe.

Letztendlich hängt es ohnehin vom Vertrag Bauherr / E-Planer ab, denn u.U. werden dort Streichungen bei den Grundeistungen vorgenommen bzw. weitere Besondere Leistungen beauftragt.

Wieso nur denke ich bei der Schilderung automatisch an ein Bauträgervorhaben?

Viele Grüße
bento

Edit: Ups, da war Kollege Doell doch glatt schneller

[Edited by bento on 12.06.2013 at 20:52 Uhr]

12.06.2013 at 20:51 Uhr
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RechteundPflichten
Level: Jr. Member
Beiträge: 7
Registriert seit: 03.07.2013
IP: Logged
icon Re: Ausführungs- / Montageplanung

Hallo auch von mir an alle Forenmitglieder,

meines Wissens nach ist eine dürftige Ausführungsplanung von dem Fachplaner keine gute Nachricht. Da solltest du nach Möglichkeit schon darauf bestehen das die ordentlich gemacht wird. Als Elektroinstallationsunternehmen hast du die Verantwortung darüber, sonst hängen die Leuchten hier ohne Licht an der Decke. Viel Erfolg wünsche ich dir.

Viele Grüße Horst

[Edited by RechteundPflichten on 11.09.2014 at 12:07 Uhr]

03.07.2013 at 17:05 Uhr
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C.Zeh
Level: Sr. Member
Beiträge: 378
Registriert seit: 03.12.2004
IP: Logged
icon Re: Ausführungs- / Montageplanung

Vor Beginn der Ausführung bist Du verpflichtet, die Pläne zu prüfen und ggf. Bedenken anzumelden, wenn die Planung nicht umsetzbar ist und gegen die Regeln der Technik verstößt.
Du kannst den Bauherrn schriftlich aufforden, Dir die Ausführungspläne zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht, würde ich an Deiner Stelle Mehrkosten nebst Behinderung anmelden und die Planung machen (lassen); denke aber daran, dass der Bauherr Dir das mit Unterschrift zur Ausführung freigeben muss.
Wenn Du stillschweigend ohne Pläne baust, dann haftest Du als Planer UND Werkunternehmer.
Aj ja, und vergiß nicht, dass auch Revisionspläne zu einer ordentllichen Arbeit gehören!
Corinna Zeh

03.07.2013 at 18:13 Uhr
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HOAI.de - Forum : Allgemeines : Ausführungs- / Montageplanung
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