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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anlagetechnik Kraftwerksbau-Honorargrundlage
Guten Tag,
da es sich bei der Kraftwerkstechnik weder um eine Maschinentechnik handelt, die der Zweckbestimmung eines Ingenieurbauwerks dient, noch um die technische Ausrüstung eines Gebäudes, sondern um eine eigenständige technische Anlage, um die zwar noch eine Hülle (Kraftwerksgebäude) geplant werden muss, die selbst aber nicht in der HOAI beschrieben ist, muss die HOAI auf sie nicht angewendet werden.
Sie können die HOAI natürlich analog anwenden, d.h. beispielsweise Regelungen zu Ingenieurbauwerken oder der technischen Ausrüstung in Ihren Planungsvertrag übernehmen; üblich ist das aber eher nicht, da die Bearbeitungsstufen der Planung häufig von denen einer Bauplanung abweichen und die Honorare eher nach Zeitaufwand oder pauschaliert definiert werden und weniger von Baukosten abhängig.
Ansonsten spricht man erst über Leistung, dann über Honorar. Wenn Sie also wissen, wie man so etwas plant, können Sie die entsprechenden Schritte definieren und dann den Aufwand dazu kalkulieren. Wenn nicht, sollten Sie vielleicht besser gar nicht anbieten ...
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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21.06.2013 at 23:41 Uhr |
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Timsen
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 21.02.2014
IP: Logged
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Re: Anlagetechnik Kraftwerksbau-Honorargrundlage
Guten Tag,
ich bin derzeit Praktikant bei einen Contractor . Im letzten Semster habe ich schon nach HOAI gerechnet, allerdings immer mit vorgegeben "anrechenbaren Kosten".
Letztendlich geht es jetzt um die Angebotsbildung. Was kann ich überhaupt anrechnen? Mit der Tabelle Anrechenbarkeit nach HOAI § 10 komme ich nicht wirklich weiter - das ist mir alles zu schwammig. Bin noch neu auf dem Gebiet.
Zur kurzen Erläuterungen:
Es geht um ein Heizkraftwerk welches von uns umgebaut wurde. Alte BHKW`s & Heizkessel raus. Neue Wärmepumpen, Bhkw`s und Kessel rein , neue hydraulische Einbindung und und und... die gesamte Umbauphase haben wir dieses Projekt vor Ort betreut-quasi das volle Programm.
Könntet Ihr mir weiterhelfen was hier anrechenbare Kosten sind ?
Freundlichen Gruß
Timsen
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21.02.2014 at 10:57 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Anlagetechnik Kraftwerksbau-Honorargrundlage
Noch einmal:
Heizkaftwerke sind nicht in den Objektlisten der HOAI enthalten und müssen nicht danach abgerechnet werden.
Aber:
Sie haben bereits umgebaut und sollen jetzt (erst) ein Angebot dafür machen??? Das heißt, es gibt noch gar keinen Vertrag ???
Das scheint mir mehr als dubios.
Nichts gegen Sie persönlich (Sie können ja vermutlich nichts dafür), aber eine solche Vorgehensweise zeigt auch, dass Leistungs- und Honorarangebote unter Berücksichtigung der eigentlich als alleemein bekannt vorausgesetzten Vorgehensweise (erst Vertrag, dann Leistung) eher Chef- als Praktikantensache sind.
in Ihrem Fall dürfte da eine Forumsanfrage allein nicht weiterhelfen, weil die Sachlage vermutlich deutlich komplizierter ist als sie sich Ihnen derzeit wohl darstellt (vertragstechnisch = juristisch und auch honorartechnisch).
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Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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22.02.2014 at 16:24 Uhr |
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