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fazer
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 15.10.2003
IP: Logged
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bauvoranfrage
habe eine positive bauvoranfrage für mein gartengrundstück aus privaten gründen will ich das grst. verkaufen der käufer hat seinerseits nun um sicher zu sein eine bauva. gestellt die ihm nun evtl.
abgelehnt wird (naturschutzgebiet/hochwassergefährdung )
inwieweit ist habe ich auf meinen positiven bescheid meiner bauva. ein recht auf dem grundstck. zu bauen
derpositive bescheid kam 1999 ich habe ihn schon ein mal verlängert
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15.10.2003 at 10:55 Uhr |
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Christian Wolz
Level: Sr. Member
Beiträge: 271
Registriert seit: 04.07.2002
IP: Logged
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Re: bauvoranfrage
Hat zwar wenig mit der HOAI zu tun, aber bitte:
Solange der positive Bescheid ihrer Bauvoranfrage gültig ist, muss sich die Genehmigungsbehörde ebenfalls daran halten. Aspekte, die in der Bauvoranfrage nicht behandelt wurden, können jedoch im Falle eines Bauantrags trotzdem noch immer abgelehnt werden.
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Dipl.-Ing. (FH) Christian Wolz
Architekt, Baubiologe IBN
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15.10.2003 at 11:24 Uhr |
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